Kaufmann/-frau für audiovisuelle Medien
Der Kaufmann für audiovisuelle Medien ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen in der Medienbranche ausgebildet.
Bei der Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.
Zuständige Berufsschule
BSZ 8 Gutenbergschule
Gutenbergplatz 8
04103 Leipzig
Telefon: 0341/964420
Ansprechpartner Prüfungswesen
Prüfungsorganisation
Iris Berger
iris.berger@ | |
Telefon | 0341 1267-1385 |
Fax | 0341 1267-1426 |
Ansprechpartner Beratung

Aus- und Weiterbildungsberatung
Andreas Schulz
andreas.schulz@ | |
Telefon | 0341 1267-1460 |
Fax | 0341 1267-1422 |
Dokumente (auf Anfrage)
> Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung
> Verordnung über die Berufsausbildung
Weitere Hinweise
Nähere Informationen in Form einer ausführlichen Beschreibung finden Sie unter folgender Internetadresse: www.berufenet.arbeitsagentur.de