Industriekaufmann/-frau
Der Industriekaufmann ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen in der Industrie und im Handwerk ausgebildet.
Bei der Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.
Zuständige Berufsschule
BSZ 1 Wirtschaft und Verwaltung
Crednerstr. 1
04289 Leipzig
Telefon: 0341 4847921
www.bsz1leipzig.de
Ansprechpartner Prüfungswesen
Prüfungsorganisation
Iris Berger
iris.berger@ | |
Telefon | 0341 1267-1385 |
Fax | 0341 1267-1426 |
Ansprechpartner Beratung
Aus- und Weiterbildungsberatung
Maik Meyer
maik.meyer@ | |
Telefon | 0341 1267-1193 |
Fax | 0341 1267-1422 |
IHK-Prüfungs-News
Dokumente
Dokumente (auf Anfrage)
> Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung
> Verordnung über die Berufsausbildung
Weitere Hinweise
Nähere Informationen in Form einer ausführlichen Beschreibung finden Sie unter folgender Internetadresse: www.berufenet.arbeitsagentur.de