Hotelfachmann/-frau
Der Hotelfachmann ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen in Hotels und Pensionen ausgebildet.
Bei der Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.
Es ist eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung abzulegen.
Neu ab 01.08.2022:
Die Ausbildung zum Hotelfachmann/zur Hotelfachfrau wird moderner und zukunftsorientierter. Die breite Grundbildung über 3 Jahre bleibt unverändert. Hotelfachleute sind die Allrounder in Beherbergungsbetrieben. Sie betreuen Gäste von der Ankunft bis zur Abreise. Sie organisieren das Housekeeping genauso wie den Frühstücksdienst und Veranstaltungen. Darüber hinaus übernehmen sie kaufmännisch-verwaltende Aufgaben in der Reservierung, im Verkauf und im Marketing.
Es ist eine gestreckte Abschlussprüfung mit Teil 1 und Teil 2 abzulegen.
Die Verordnung über die Berufsausbildung in den Hotel- und Gastronomieberufen ist am 14. März 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt am 01.08.2022 in Kraft.
Zuständige Berufsschule
BSZ 10 Susanna-Eger-Schule
Ernährung, Hauswirtschaft, Textil
An der Querbreite 6
04129 Leipzig
Telefon: 0341 9099750
Ansprechpartner Prüfungswesen
Prüfungsorganisation
Peggy Koch
peggy.koch@ | |
Telefon | 0341 1267-1362 |
Fax | 0341 1267-1426 |
Ansprechpartner Beratung

Aus- und Weiterbildungsberatung
Evelyn Reinboth
evelyn.reinboth@ | |
Telefon | 0341 1267-1359 |
Fax | 0341 1267-1422 |
Dokumente
Weitere Hinweise
Nähere Informationen in Form einer ausführlichen Beschreibung finden Sie unter folgender Internetadresse: www.berufenet.arbeitsagentur.de