Ausbildungseignung für Unternehmen
Möchte ein Unternehmen Lehrlinge ausbilden, muss zuvor festgestellt werden, ob alle erforderlichen Berechtigungen sowie Eignungen zum Einstellen und Ausbilden gegeben sind. Die Eignung einer Ausbildungsstätte liegt nach § 27 BBiG vor, wenn die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten laut Ausbildungsverordnung vermittelt werden können und die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Plätze oder zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht. Das Ausbildungspersonal ist geeignet, wenn die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen nach §§ 28 ff. BBiG gegeben sind.
Wie läuft das Verfahren ab?
Das Unternehmen kann sich telefonisch oder per E-Mail an die Aus- und Weiterbildungsberater wenden und einen Termin vereinbaren. Vor Ort werden dann die Voraussetzungen zur Ausbildung geprüft.
Zu diesem Termin wird umfassend zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Ausbildung informiert und es werden alle erforderlichen Unterlagen ausgegeben.
Erforderliche Unterlagen
Die ausgefüllte Ausbilderkarte kann per Post oder per E-Mail zugesendet werden. Der ausgefüllte Antrag auf Eintragung, einschließlich der drei Berufsausbildungsverträge kann mit den notwendigen Unterschriften per Post zugesendet werden.
Was kostet die Feststellung bzw. Eintragung?
Für die Feststellung der Ausbildungseignung entstehen keine Kosten. Für die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages fallen Gebühren gemäß aktuellem Gebührentarif an.
Ansprechpartner
Ihren persönlichen Ansprechpartner finden Sie im jeweiligen Beruf.
Hauptgeschäftsstelle
Industrie- und Handelskammer zu Leipzig
Goerdelerring 5
04109 Leipzig
Telefon: 0341 1267-0
Telefax: 0341 1267-1421
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