Ausbildungs- und Umschulungsberatung
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Empfehlung für den Ausbildungsbeginn 2023
Bitte berücksichtigen Sie bei der Festlegung des Ausbildungsbeginns das Ende der Sommerferien in Sachsen 2023. Die Sommerferien in Sachsen enden am 18.08.2023.
Ihre Ansprechpartner

Aus- und Weiterbildungsberatung
Gabriele Seifert
gabriele.seifert@ | |
Telefon | 0341 1267-1360 |
Fax | 0341 1267-1422 |

Aus- und Weiterbildungsberatung
Andreas Schulz
andreas.schulz@ | |
Telefon | 0341 1267-1460 |
Fax | 0341 1267-1422 |
Aus- und Weiterbildungsberatung
Maik Meyer
maik.meyer@ | |
Telefon | 0341 1267-1193 |
Fax | 0341 1267-1422 |

LEITUNG AUS- UND WEITERBILDUNGSBERATUNG | GESCHÄFTSFELDMANAGER AUS- UND WEITERBILDUNG
Matthias Locker
matthias.locker@ | |
Telefon | 0341 1267-1404 |
Fax | 0341 1267-1422 |

Aus- und Weiterbildungsberatung
Evelyn Reinboth
evelyn.reinboth@ | |
Telefon | 0341 1267-1359 |
Fax | 0341 1267-1422 |
Dokumente
- Eintragung Berufsausbildungsvertrag (pdf / 1 MB)
- Antrag auf Änderung (pdf / 705 KB)
- Antrag auf Eintragung Umschulungsvertrag (pdf / 194 KB)
- Antrag Umschulungskonzeption (pdf / 41 KB)
- Ausbilderkarte (pdf / 194 KB)
- Informationen zum Ausbildungsnachweis (pdf / 2 MB)
- Regelungen für Umschulungen (pdf / 57 KB)
- Zusatzvereinbarung Berufsausbildungsvertrag (pdf / 134 KB)
Ausbildungsberatung
Die Aus- und Weiterbildungsberater der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig sind Ansprechpartner für Ausbildungsbetriebe, Ausbilder/- innen und Auszubildende. Sie besuchen regelmäßig die Unternehmen und informieren erstmals ausbildende Betriebe über die Möglichkeiten der Ausbildung.
Auf Veranstaltungen stellen sie Unternehmen neue Ausbildungsberufe vor, unterstützen Lehrer und Schüler allgemeinbildender Schulen bei der Berufsorientierung, gestalten die berufskundlichen Veranstaltungen der Arbeitsagentur.
Die Aus- und Weiterbildungsberater helfen bei allen Fragen der Ausbildung, z.B.
- Anerkennung als Ausbildungsbetrieb
- Ausbildungsberatung nach § 66 BBIG ( Behinderte)
- Ausbildungsvergütung
- Beratung von Ausbildenden, Ausbildern und Auszubildenden
- Berichtsheft
- Berufsausbildungsvertrag
- Berufsschulbesuch
- Betrieblicher Ausbildungsplan
- Eignung als Ausbildungsstätte
- Eignung des Ausbildenden und Ausbilders, Ausbilderwechsel
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Konfliktlösung während der Ausbildung
- Probezeit
- Schwangerschaft und Elternzeit während der Ausbildung
- Umschulungen, Bildungsträger
- Verkürzung bzw. Verlängerung der Ausbildungszeit
Aus- und Weiterbildungsberater agieren im gesetzlichen Auftrag, ihre Aufgaben sind im Berufsbildungsgesetz definiert.
Umschulungsberatung und Überwachung der Umschulung
Nach dem Berufsbildungsgesetz sind die Aus- und Weiterbildungsberater der Industrie- und Handelskammern verpflichtet, neben der Durchführung der Eignungsfeststellung der Umschulungsstätten auch die Durchführung der Umschulungsmaßnahmen zu überwachen.
Umschulungseinrichtungen müssen bestimmten Mindestanforderungen genügen, die von der IHK im Rahmen ihrer Überwachungspflicht von Beginn der Maßnahme und während der Umschulung überprüft werden
- Eignung der Umschulungsstätte nach Art und Einrichtung
- Eignung der Ausbilder
- Konzeption der außerbetrieblichen Umschulungsmaßnahme nach Inhalt, Art, Dauer und Ziel
- Einbeziehung einer betrieblichen, anwendungsbezogenen Ausbildungsphase (Praktikum).
Durch regelmäßige Besuche und wöchentliche Sprechtage beraten die Aus- und Weiterbildungsberater zu
- Umschulungsvertrag
- Gebühren der Umschulung
- Richtlinen für Vollzeitmaßnahmen, die zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf führen
- Verfahrensweise bei der Einreichung einer Umschulungskonzeption