Abschlussprüfungen
Die Berufsausbildung schließt in der Regel mit einer Abschlussprüfung ab. Die Industrie- und Handelskammer ist als zuständige Stelle für die anerkannten Industrie- und Handelsberufe verpflichtet die Abschlussprüfung durchzuführen (§ 37 Abs. 1 BBiG). Dies umfasst die gesamte Vorbereitung, einschließlich der Zulassung zur Prüfung, die Abnahme der Prüfung und die Auswertung/Ausgabe der Prüfungsergebnisse.
Die entsprechenden Prüfungstermine in anerkannten Ausbildungsberufen werden rechtzeitig veröffentlicht.
Die Zulassung für Ausbildende und Umschüler erfolgt auf Grundlage des § 43 BBiG bzw. nach §45 (1) BBiG für die vorzeitige Abschlussprüfung. Externe Prüflinge, Prüflinge ohne vorangegangene Berufsausbildung werden nach § 45 (2, 3) BBiG zugelassen.
Für die Prüfung nach § 44 BBiG im KIA-Modell bei gestreckter Abschlussprüfung in den Metall- und Elektroberufen gilt ein besonderes Anmeldeverfahren.
Die Teilnahme an der Prüfung erfordert die vorherige Anmeldung. Dazu sind die Anmelde- bzw. Antragsformulare der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig zu verwenden. Die entsprechende Gebühr ist dem Gebührentarif der IHK zu Leipzig zu entnehmen. Alle prüfungsrelevanten Formulare (Anmeldung, Einladungen, Zeugnis) werden dem Ausbildungsbetrieb bzw. dem Prüfungsbewerber/Prüfling zugesandt.
Prüfungstermine
Prüfungsergebnisse online
Anfahrtsskizzen zum Prüfort
Ansprechpartner
Hauptgeschäftsstelle
Industrie- und Handelskammer zu Leipzig
Goerdelerring 5
04109 Leipzig
Telefon: 0341 1267-0
Telefax: 0341 1267-1421
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