Personenverkehr

  • Erlaubnispflicht
  • Taxi- und Mietwagenverkehr
  • Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen mit Kraftomnibussen und Pkw

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen ist erlaubnis- bzw. genehmigungspflichtig und unterliegt den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Dieses regelt sowohl den Linien- als auch den Gelegenheitsverkehr. Letzterer ist in den Verkehr mit Taxen, Mietwagen, Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen und den Verkehr mit Mietomnibussen unterteilt.

Die zuständigen Behörden sind:

Stadt Leipzig

Landkreis Nordsachsen

Landkreis Leipzig

Voraussetzung für die Genehmigungserteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit seines Betriebes, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Taxi- bzw. Mietwagenunternehmens nachweist.

1. Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens

Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlich sind. Dazu muss u.a. das Eigenkapital zuzüglich der Reserven des Unternehmens mindestens 2.250 Euro für das erste Fahrzeug und mindestens 1.250 Euro für jedes weitere Fahrzeug betragen.

2. Zuverlässigkeit

Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der ggf. zur Führung der Geschäfte bestellten Person sind der Genehmigungsbehörde verschiedene Dokumente vorzulegen (u.a. polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkasse sowie der Berufsgenossenschaft).

3. Fachliche Eignung

Die fachliche Eignung kann nachgewiesen werden durch

  • eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Prüfling seinen Wohnsitz hat. Zur fachlichen Vorbereitung ist es Ihnen freigestellt, an einem qualifizierten Kurs teilzunehmen.
  • oder eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Taxen- und Mietwagenunternehmen.
  • oder eine gleichwertige Abschlussprüfung in bestimmten Ausbildungsberufen, Weiterbildungen oder Studiengängen. Die örtlich zuständige IHK (Wohnsitz des Antragstellers) stellt Inhabern der genannten Abschlussprüfungen auf Antrag eine Fachkundebescheinigung aus (gebührenpflichtig)
  • weitere Informationen zur Fachkundeprüfung für Taxi- und Mietwagenunternehmer

Wer als Unternehmer Omnibusverkehr betreibt oder gewerblich mit Pkw Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen durchführt, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde.

Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung sind:

1. Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens

Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlich sind. Dazu muss u.a. das Eigenkapital zuzüglich der Reserven des Unternehmens mindestens 9.000 Euro für das erste Fahrzeug und mindestens 5.000 Euro für jedes weitere Fahrzeug betragen.

2. Zuverlässigkeit

Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und des Verkehrsleiters sind der Genehmigungsbehörde verschiedene Dokumente vorzulegen (u.a. polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkasse sowie der Berufsgenossenschaft).

3. Fachliche Eignung

  • Die fachliche Eignung kann nachgewiesen werden durch
    eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Prüfling seinen Wohnsitz hat.
  • oder eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen des gewerblichen Straßenpersonenverkehrs (Omnibusverkehr), die ohne Unterbrechung mindestens für den Zeitraum vom 4. Dezember 1999 bis zum 4. Dezember 2009 nachzuweisen ist.
  • oder eine gleichwertige Abschlussprüfung in bestimmten Ausbildungsberufen, Weiterbildungen oder Studiengängen (wenn sie vor dem 4. Dezember 2011 abgeschlossen oder zumindest begonnen und erfolgreich abgeschlossen worden sind).

Bei Fragen zur Fachkundeprüfung bzw. Anerkennung wenden Sie sich bitte an Herrn Koch, Tel. 0341 1267 - 1257, tobias.koch@leipzig.ihk.de

Zuständige Behörde für die Erteilung einer Liniengenehmigung:

Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Abteilung 4, Referat 44