12.04.2023, 13:00 - 17:00
Workshop Ladeinfrastruktur
Neue Trends und alte Traditionen beherrschen den gastronomischen und touristischen Markt. Viele Ideen seitens der Unternehmer und hohe Erwartungen durch den Gast bestimmen den Unternehmeralltag. Branchenbedingte Fähigkeiten und Kenntnisse über vielfältige Rechtsvorschriften sind eine solide Basis für ein erfolgreiches Unternehmen.
Am 1.9.2022 trat eine Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes in Kraft. Der §44 ABS.3 regelt, dass den amtlichen Lebensmittelüberwachungsbehörden nach Aufforderung, Informationen zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln innerhalb von 24 Stunden auf elektronischem Weg zu übermitteln sind.
Seit dem 31.12.2022 muss diese Information in einem maschinenlesbaren Format an die Behörden übertragen werden.
Wir empfehlen daher, Ihre Unterlagen papierlos zu gestalten und so zu aktualisieren, dass sie den zukünftigen Anforderungen genügen. Vorerst ist der Eintrag in eine Excel-Liste sinnvoll. Vorlagen zum Download und Informationen zu Formaten stehen noch nicht zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln finden Sie hier.
Diese Regelung betrifft alle Lebensmittelunternehmen. Dazu gehören auch Restaurants, Hotels, Imbissbetriebe, Caterer und Kantinen.
Die Gastronomie unterliegt einer Reihe von spezifischen Regelungen, die es als Unternehmer unbedingt zu beachten gilt. Die wichtigsten sind:
Die Broschüre "Das 1x1 der Gastronomie" des DIHK bietet neben den zum Teil landesspezifischen Regelungen einen anschaulichen Überblick über wesentliche lebensmittelrechtliche und gaststättenrechtliche Sachverhalte, die Grundlage für jeden Gastwirt sind. In der Leseprobe erfahren Sie die Themen im Detail. Die gebundene Broschüre erhalten Sie über den DIHK-Verlag.
Freisitze und Biergärten
Sondernutzungsgebühren werden in der Regel dann fällig, wenn Gewerbetreibende und Unternehmen öffentliche Straßen, Wege und Plätze nutzen möchten. Gastronomen, die Freisitze anbieten möchten oder Imbisswägen aufstellen, müssen hierfür eine Genehmigung beantragen.
Das neue Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch sowie das Infektionsschutzgesetz regeln alle Maßnahmen, die für die Sicherheit der Lebensmittel getroffen werden müssen. Der Gastronom muss neben der Basishygiene und einer guten Herstellungspraxis auch über ein geeignetes Kontrollsystem verfügen. Neben diesen Anforderungen und Pflichten, die sich aus der Gesetzgebung ergeben, finden Gastronomen in unserem Merkblatt für lebensmittelrechtliche Anforderungen und ihre Umsetzung in der Gastronomie auch Dokumentationsprotokolle, die sie für die tägliche Arbeit nutzen können.
Weiterführende Informationen bietet die Publikation "Basiswissen Lebensmittelhygiene in der Gastronomie" des DIHK einen praktischen Leitfaden für den gewerblichen Umgang mit Lebensmitteln. In der Leseprobe erfahren Sie die Themen im Detail. Die gebundene Broschüre erhalten Sie über den DIHK-Verlag.
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 65.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Gaststättenbetreiber, Hotels und Diskothekenbetreiber sind verpflichtet, für die Nutzung der Musik einen unternehmensbezogenen Beitrag für die Nutzung dieser Rechte zu bezahlen.
Nährere Informationen finden Sie auf den Webseiten der GEMA.
Einen detaillierten Blick in die Branche Gastgewerbe und Beherbergung im Freistaat Sachsen erlangen Sie mit der Gastgewerbestudie 2017. Darin erfahren Sie mehr über die regionale Struktur des Gastgewerbes und dessen Entwicklungspotential in Abhängigkeit der demographischen Entwicklung und Einkommenssituation der Bevölkerung. Betriebswirtschaftliche Kennzahlen liefern statistisch unterlegte Anhaltspunkte als Kontrolle für Ihre Unternehmensplanung. Außerdem werden zentrale Themen leuchtet, die in absehbarer Zukunft wesentliche Einflüsse auf die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Unternehmen haben werden, darunter Prognosen zur Entwicklung einzelner Kostenarten sowie die Themen Qualität und Qualifizierung oder Unternehmensnachfolge.
Außerdem bieten wir Ihnen für die betriebswirtschaftliche Planung ein Excel-Tool für Gastronomie und Hotellerie an, mit dem Sie eine Planung auf Grundlage von branchenspezifischen Durchschnittskostensätzen (Benchmarks) durchführen können.
Eine Vielzahl Merkblätter zur Lebensmittelhygiene und zum Verbraucherschutz in deutsch und arabisch finden Sie auf der Homepage der Lebensmittelüberwachung der Stadt Leipzig
Das sind u.a.:
Merkblatt zur Kennzeichnung von Zusatzstoffen
Merkblatt über die Kenntlichmachung von "Döner Kebab" und ähnlichen Ergzeugnissen bei loser Abgabe
Merkblatt zu den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes für Beschäftigte im Lebensmittelverkehr
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Telefon | 0341 1267-1403 |
Fax | 0341 1267-1420 |