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Hausordnung

Zur Gewährleistung eines geordneten und störungsfreien Geschäfts-, Veranstaltungs- und Prüfungsablaufes gilt auf dem gesamten Gelände der IHK zu Leipzig, Goerdelerring 1 und 5 sowie Bogislawstraße 18 in Leipzig, folgende Hausordnung:

1. Geltungsbereich

Diese Hausordnung dient der Sicherheit und Ordnung auf dem gesamten Gelände der IHK zu Leipzig. Sie soll dazu beitragen, dass die von der IHK zu Leipzig wahrzunehmenden Aufgaben erfüllt werden können und das Ansehen der IHK zu Leipzig gewahrt bleibt. Die Hausordnung ist rechtsverbindlich für alle Personen, die sich auf dem Gelände bzw. in den Räumlichkeiten der IHK zu Leipzig aufhalten.

2. Hausrecht

Das Hausrecht wird durch den Hauptgeschäftsführer, seinen Stellvertreter, die jeweils für Veranstaltung verantwortlichen Beschäftigten (Hausrechtsausübende) und den Hausrechtsbeauftragten ausgeübt. Hausrechtsbeauftragter ist der Geschäftsführer Dienstleistungen.

3. Sicherheit

Den Anordnungen des jeweiligen Hausrechtsausübenden nach Ziffer 2 und des Hausrechtsbeauftragten ist Folge zu leisten, insbesondere zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung sowie Ruhe und Sauberkeit. Jeder, der das Gebäude der IHK zu Leipzig betritt ist verpflichtet, die Bestimmungen des Gesundheits-, Brand- und Arbeitsschutzes einzuhalten. Die jeweiligen Nutzer eines Veranstaltungsraumes sind dafür verantwortlich, beim Verlassen des Raumes die Beleuchtung auszuschalten und die Fenster zu schließen. Entliehene Schlüsselkarten oder sonstige Gegenstände, die zum Zutritt für Räumlichkeiten der IHK zu Leipzig berechtigen, sind nach dem Ende der Raumnutzung am Empfang abzugeben. Die IHK zu Leipzig übernimmt keine Haftung für Garderobe und den Verlust von Privateigentum in IHK-Räumlichkeiten. In sämtlichen Räumen und öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen ist auf Sauberkeit zu achten. Hunde und andere den Geschäftsbetrieb störende Tiere dürfen sich nur mit Zustimmung der unter 2. benannten Personen im Gebäude aufhalten. Die Gebäude der IHK zu Leipzig sind rauchfreie Zonen. Das Rauchen ist nur außerhalb des IHK–Gebäudes an den dafür gekennzeichneten Orten zulässig. Vorrichtungen zur Unfallverhütung und zum Brandschutz müssen jederzeit gebrauchsfähig sein. Sie dürfen nur zweckgemäß verwendet werden. Fehlen Schutzvorrichtungen oder sind Mängel oder sonstige Unregelmäßigkeiten erkennbar, so ist dies unverzüglich dem Hausrechtsbeauftragten und/oder einer Person am Empfang mitzuteilen. Weitere Einzelheiten sind der Brandschutzordnung zu entnehmen, die vor den jeweiligen Etageneingängen aushängt. Erste-Hilfe-Kästen befinden sich im Erdgeschoß, der 3. Etage sowie vor dem Eingang zur 6. Etage. Eine Übersicht der Ersthelfer ist an den Erste-Hilfe-Kästen ersichtlich.

4. Fotografieren / Filmen / Tonaufnahmen

Auf dem Gelände / im Gebäude der IHK zu Leipzig sind das Fotografieren, Filmen und Anfertigen von Tonaufnahmen untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann die Herausgabe des Film- und Tonmaterials durch die IHK zu Leipzig verlangt, Daten gelöscht oder das Material vernichtet werden. Ausnahmen erfordern eine Antragstellung in Textform und die Genehmigung durch den Hauptgeschäftsführer der IHK zu Leipzig. 

5. Notfälle

Im Katastrophenfall – bei Ertönen der Sirene – sind die Räume sofort und diszipliniert auf den gekennzeichneten Fluchtwegen zu verlassen. Die Sammelstelle ist die Rasenfläche/Parkplatz an der Giebelseite des Gebäudes.

Bei Notfällen ist der Empfang zu informieren. Telefon: 0341 1267-1722   

6. Unzulässige Betätigungen

Auf dem gesamten Gelände der IHK zu Leipzig sind folgende Handlungen untersagt:

  • Betteln und Hausieren
  • Verunreinigungen jeglicher Art - jegliche Art von Lärmbelästigungen
  • das Blockieren jeglicher Zufahrten
  • das Aufstellen bzw. Lagern von Gegenständen in Fluren und Treppenräumen
  • das Anbringen von Plakaten oder Bildern ohne Zustimmung des Hauptgeschäftsführers 

7. Parken für Kraftfahrzeuge und Fahrräder

Fahrzeuge jeder Art dürfen nur auf den entsprechend gekennzeichneten Flächen für die Zeit der vereinbarten Nutzung abgestellt werden. Zur Kennzeichnung parkberechtigter Fahrzeuge, ist am Empfang ein Parkausweis für die Zeit der Nutzung entgegen zu nehmen. Verkehrsbehindernde und/oder unbefugt geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.

Die IHK zu Leipzig übernimmt keine Haftung für Schäden an den Fahrzeugen jeder Art, die auf dem Gelände der IHK abgestellt sind, es sei denn die IHK zu Leipzig hat Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

Im Übrigen gilt die Parkplatzordnung der IHK zu Leipzig. 

8. Fundsachen

Fundsachen sind am Empfang abzugeben. Die Ausgabe der Fundsachen erfolgt unter Vorlage des Personalausweises.

Die Fundsachen werden einen Monat lang aufbewahrt und anschließend dem zuständigen Fundbüro der Stadt Leipzig übergeben. Dieses befindet sich in der Prager Straße 118- 136, 04317 Leipzig. („Weitere Informationen finden Sie unter www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/sicherheit-und-ordnung/fundbuero/.“)

Die IHK übernimmt keine Haftung für zurückgelassene oder verlorene Gegenstände.

9. Verstöße gegen die Hausordnung

Jeder Verstoß gegen die Hausordnung ist unverzüglich einer der unter Punkt 2 genannten Personen anzuzeigen. Bei schweren oder fortgesetzten Verstößen kann der Hausrechtbeauftragte ein unbefristetes Hausverbot aussprechen. Ein Antrag auf strafrechtliche Verfolgung gem. §§ 123, 124 StGB und 116 ff. OWiG bleibt vorbehalten.

10. Inkrafttreten

Diese Hausordnung tritt mit Aushang in Kraft. Diese ist im Eingangsbereich der IHK zu Leipzig einzusehen.

Leipzig, den 25.07.2019

IHK zu Leipzig

Dr. Thomas Hofmann

Hauptgeschäftsführer

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, dessen ungeachtet beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter

Aktualisierung: 13.12.2019