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Regen- und Grauwassernutzung

Anfallendes Regen- oder Grauwasser kann zu Betriebswasser aufbereitet werden.

Betriebswasser ist ein hygienisch unbedenkliches Wasser, das im Gewerbe dem Betrieb von wasserverbrauchenden Einrichtungen dient, die nicht zwingend Trinkwasserqualität benötigen. Als Grauwasser ist ein fäkalienfreies, gering verschmutztes Abwasser definiert. Küchenabwässer sind durch die hohe Belastung durch Fette und Feststoffe ausgenommen.

Entwässerungsanlagen in Gebäuden werden durch die Normenreihe DIN EN 12056 geregelt. Die Technische Regel VDI 2070 umfasst die Beschreibung der Planung, des Betriebs und der Instandhaltung von Betriebswassersanlagen im Verbund mit anderen gebäudetechnischen Anlagen. Die Richtlinie behandelt insbesondere die Nutzung von Grau-, Regen-, Brunnen-, Oberflächen- und Prozesswasser. Regenwassernutzungsanlagen wurden in der Normenreihe DIN 1989 zusätzlich ausgearbeitet.

Grauwasser fällt im Gegensatz zu Regenwasser regelmäßig und witterungsunabhängig an und lässt daher eine kontinuierliche Nutzung ohne volumenreiche Zwischenspeicher zu. Hinzu kommt, dass Grauwasser häufig einen nutzbaren Wärmegehalt aufweist, der über Wärmetauscher rückgewonnen werden kann. Grauwässer müssen in einem separaten Abwassersystem geführt werden. Die Aufbereitung erfolgt mechanisch und biologisch in mehreren Stufen.

Das Betriebswasser benötigt im Anschluss ebenfalls gesonderte Verteilungsleitungen. Die verschiedenen Leitungssysteme und Entnahmestellen sind dauerhaft farblich zu kennzeichnen und dürfen nicht verbunden werden. Durch die zusätzlichen Leitungssysteme ist ein Nachrüsten eines bestehenden Gebäudes oft aufwendig. Bei Neubauten oder umfangreichen Sanierungen ist die Errichtung einfacher und günstiger.

Betriebswasseranlagen sind gemäß § 13 Abs. 4 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und § 3 Abs. 2 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) anzeigepflichtig gegenüber dem Gesundheitsamt und dem Wasserversorger, aber nicht genehmigungsbedürftig. Das Wasserversorgungsunternehmen hat die Möglichkeit einen gesonderten Tarif zu fordern, wenn der Kunde nicht seinen gesamten Wasserbedarf durch ihn deckt (§ 3 Abs. 1 S. 2 AVBWasserV).

Aufgrund der hohen und steigenden Kosten für Trinkwasser und die Abwasserentsorgung, sowie die Regenwasserabgabe für versiegelte Flächen kann die Errichtung einer Regenund/oder Grauwasseranlage insbesondere für Betriebe wirtschaftlich sein. Eine Förderung kann auf kommunaler Ebene erfolgen.

Links:

Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung e.V. http://www.fbr.de/

Aktualisierung: 20.11.2015

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Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus