Umweltmanagement für Unternehmen
Was ist Umweltmanagement?
Unter Umweltmanagement ist der Teilbereich des gesamten Managementsystems zu verstehen, der sich mit den Umweltauswirkungen der unternehmerischen Tätigkeit befasst, das Umweltbewusstsein der Mitarbeiter stärkt sowie durch Ressourcenschonung und Abfallreduzierung die Effizienz steigert und Kosten reduziert. Durch ein Umweltmanagementsystem werden die Umweltschutzaktivitäten über alle Unternehmensbereiche koordiniert und zu einem ein- heitlich geordneten Ganzen zusammengefasst mit dem Ziel einer nachhaltigen Umweltverträglichkeit von Produkten und Verfahrensprozessen. Die Unternehmensleitung legt die Ziele und Verantwortlichkeiten für die Umsetzung im Unternehmen fest. Damit verfügt das Unternehmen über eine konkrete Handlungsanleitung zur kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes. Auf der Grundlage einer sorgfältigen Bestandsaufnahme, d. h. mit einem detaillierten Soll-Ist-Vergleich, mit dem Arbeitsabläufe, Stoffströme, sowie die daraus resultierenden direkten und indirekten Umweltauswirkungen analysiert werden, erfolgt die Implementierung. Ein externer Gutachter bestätigt, dass das Umweltmanagement des Unternehmens den Vorgaben der Verordnung bzw. der Norm entspricht. EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) und DIN EN ISO 14001 sind die bekanntesten Umweltmanagementsysteme.
Was ist EMAS und wer kann an EMAS teilnehmen?
EMAS ist ein europäisches Managementsystem mit dem Ziel der kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes. EMAS-Teilnehmer dokumentieren der Öffentlichkeit in einer Umwelterklärung ihr besonderes Engagement im Umweltschutz, das ihnen von einem unabhängigen Umweltgutachter bescheinigt wird.
EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) steht allen Organisationen offen, die ihre Umweltleistung freiwillig und kontinuierlich verbessern wollen. Dazu gehören neben Unternehmen, einzelnen Unternehmensbereichen und ganzen Unternehmensgruppen auch öffentlich-rechtliche Institutionen sowie private Vereinigungen. Dies gilt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und Drittstaaten.
Welche Vorteile bietet das Umwelt- managementsystem EMAS?
1. Rechtssicherheit und Reduzierung von Haftungsrisiken
Mit einem Umweltmanagementsystem werden organisatorische Vorkehrungen zur Sicherstellung und regelmäßigen Kontrolle der Einhaltung aller Umweltrechtsvorschriften getroffen. Auch die Dokumentation des ordnungsgemäßen Betriebsablaufes trägt dazu bei, die Rechtssicherheit fürdas Unternehmen zu erhöhen. Die frühzeitige Erkennung von Sicherheits- und Umweltrisiken führt zu vorbeugenden Maßnahmen, mit denen das Risiko von Störungen und rechtlichen Auseinandersetzungen reduziert wird. Dadurch können sich gegebenenfalls auch Vorteile bei einer Kreditvergabe ergeben. Für spezielle Unternehmen ist es eine Möglichkeit, um eine Versicherbarkeit der Tätigkeit bzw. bessere Kreditkonditionen zu erlangen.
2. Kosteneinsparung durch Optimierung mit Soll-Ist-Abgleich
Kosteneinsparpotenziale, z. B. bei Energie-, Wasser- und Materialeinsatz sowie bei der Vermeidung, Verringerung und Verwertung von Abfällen, werden durch Stoffstrom- und Energieflussanalysen erschlossen. Die Einführung eines betrieblichen Umweltmanagementsystems kann auch positive Auswirkungen für das gesamte betriebliche Management haben, da über den Umweltbereich hinaus Schwachstellen und Verbesserungspotenziale aufgedeckt und so Innovationen bei der betrieblichen Ausstattung sowie für die Optimierung von Produktionsprozessen und Arbeitsabläufen angeregt werden.
3. Imagegewinn
Die in der Umwelterklärung enthaltenen geprüften Umweltinformationen schaffen Transparenz über Mengen, Kosten und Umweltrelevanz von Input und Output sowie über technische und organisatorische Prozess- und Verfahrenszusammenhänge. Transparenz und die Identifikation jedes Einzelnen mit der ausgewiesenen Unternehmensumweltpolitik schaffen Vertrauen und verbessern das Verhältnis zu Kunden und Geschäftspartnern. Wenn auch der Geschäftspartner ein Umweltmanagementsystem besitzt und seiner Lieferantenbewertung ökologische Kriterien zu Grunde legt, ergibt sich ein Wettbewerbsvorteil.
4. Werbung
EMAS-Teilnehmer sind berechtigt, das EMAS-Zeichen im Briefkopf und auf dem Firmenschild zu verwenden. Bei der Verwendung des EMAS-Zeichens ist erforderlich, dass eine klar erkennbare Verknüpfung mit den vom Umweltgutachter bestätigten Informationen der Umwelterklärung besteht. Das EMAS-Zeichen darf aber nicht direkt auf Produkten oder der Produktverpackung angebracht werden. Bei einer öffentlichen Auftragsvergabe können Unternehmen mit einem implementierten Umweltmanagementsystem unter Umständen bevorzugt werden, etwa wenn deren Umweltmanagementsystem Rückschlüsse auf die Qualität der ausgeschriebenen Leistung zulässt. Manche Kommunen haben Leitlinien für eine umweltfreundliche Beschaffung und Vergabe beschlossen.
Deregulierung durch Entlastung von Melde- und Berichtspflichten
Die Eigeninitiative und Eigenverantwortung der an EMAS teilnehmenden Unternehmen und Institutionen rechtfertigen Erleichterungen im Umweltrecht bzw. beim Vollzug der behördlichen Regelüberwachung.
EMAS-validierte Unternehmen und Organisationen erhalten im Freistaat Sachsen verwaltungsrechtliche Erleichterungen. Seit dem 1. Januar 2006 wird diesen Unternehmen bei der Genehmigung, Zulassung und Überwachung von Anlagen im Abfall-, Immissionsschutz- und Wasserbereich eine Gebührenermäßigung in Höhe von 30 Prozent gewährt.
Der Antrag
- auf Eintragung in das EMAS-Verzeichnis oder
- auf Fortbestand der Eintragung im EMAS-Verzeichnis muss u. a. folgendes beinhalten: (gem. Art. 5 Abs. 2 (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS III) i.V.m. Anhang VI der (EG) Nr. 1221/2009)
- Name der Organisation
- Anschrift der Organisation
- Ansprechpartner
- NACE-Code der Tätigkeit
- Anzahl der Arbeitnehmer
- Name des Umweltgutachters
- Zulassungsnummer
- Gegenstand und Umfang der Zulassung
- Datum der nächsten Umwelterklärung
Dem Antrag ist ferner beizufügen:
- die für gültig erklärte Umwelterklärung mit Originalunterschrift des Gutachters
- eine kurze Beschreibung des Umweltmanagementsystems (kann auch durch das Umwelthandbuch dokumentiert werden)
- eine Beschreibung des für den Standort festgelegten Betriebsprüfungsprogramms (kann auch durch das Umwelthandbuch dokumentiert werden)
- Kopie des Zulassungsbescheides des zugelassenenUmweltgutachters
- ggf. Nachweis über die Zahlung fälliger Gebühren.
Das EMAS-Register im Freistaat Sachsen führt die: Industrie- und Handelskammer Dresden
Frau Katrin Ullrich Langer Weg 4, 01239 Dresden ullrich.katrinnoSpam@dresden.ihk.de
Telefon: +49 351 2802-122
Telefax: +49 351 2802-7130
Gegenwärtig sind folgende Unternehmen aus dem Kammerbezirk Leipzig im EMAS-Register eingetragen:
Registernummer | Organisation | Anschrift |
---|---|---|
DE-159-00015 | Stora Enso Sachsen GmbH | Am Schanzberg 1, 04838 Eilenburg |
DE-159-00042 | Bitzer Kühlmaschinenbau Schkeuditz GmbH | Industriestr. 43, 04435 Schkeuditz |
DE-159-00047 | Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung - UFZ | Permoserstr. 15, 04318 Leipzig |
DE-159-00048 | Bayerische Motorenwerke AG, Werk 7.10 | BMW-Allee 1, 04349 Leipzig |
DE-159-00049 | Zoo Leipzig GmbH | Pfaffendorfer Str. 29, 04150 Leipzig |
DE-159-00050 | Obstland Dürrweitzschen AG | Obstland-Straße. 48, 04668 Grimma |
Stand: 05.05.2021
Was beinhaltet die internationale Umwelt- managementnorm DIN EN ISO 14001?
Die ISO 14001 legt den Schwerpunkt auf die kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistungen einer Organisation (Unternehmen, auch mit mehreren Standorten, Behörden, Dienstleister, etc.) im Prozess von der Planung, der Zielfestlegung, deren Umsetzung im ständigen Soll-Ist- Abgleich mit der Möglichkeit einer direkten Einflussnahme und Prozessoptimierung.
Die DIN EN ISO 14001 ist als Komplex einer „Normenfamilie“ zu verstehen und ist in Kombination u. a. mit folgenden Normen, welche zum Teil noch in Entwicklung sind, zu betrachten (nicht abschließende Aufzählung).
- zum Umweltmanagementsystem: ISO 14001, ISO 14004, ISO/TR 14061
- zum Umweltauditing: ISO 19011, ISO 14015
- zur Umweltkommunikation: ISO 14063
- zur Umweltkennzeichnung/ -deklaration: ISO 14020, ISO 14021, ISO 14024, ISO 14025
- zur Umweltleistungsbewertung: ISO 14031
- zur Ökobilanz: ISO 14040, ISO 14041, ISO 14042, ISO 14043, ISO 14044, ISO 14045, ISO 14046, ISO/TR 14047, ISO/TS 14048, ISO/ TR 14049
- zur Terminologie: ISO 14050
- zu Umweltaspekten in der Produktentwicklung: ISO/TR 14062
- zu Treibhausgasemissionen: ISO 14064
- zu Anforderungen an Validierer/Verifizierer: ISO 14065
Eine zentrale Erfassung und Registrierung von Organisationen mit einem Managementsystem auf der Basis ISO 14000 ff. erfolgt nicht.
EMAS und DIN EN ISO 14001 im Überblick
EMAS | ISO 14001 | |
---|---|---|
Grundlage | Europäische Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 | Internationale Norm DIN EN ISO 14001: 2015-11 |
rechtlicher Status | geltendes EU-Recht | Norm, privatrechtliche Vereinbarung |
Ausrichtung | umweltleistungsorientiert | verfahrens- bzw. systemorientiert |
Produktbezug | untergeordnet | wesentlicher Bestandteil |
Prüfung | hoheitlich durch öffentlich-rechtlich geprüfte und zugelassene Umweltgutachter | privatrechtlich durch akkreditierte Zertifizierungsorganisationen |
Nachweis des Systems | Eintragung in EMAS-Register, Teilnahmelogo | Zertifikat |
Einbeziehung der Umweltbehörden | ja | nein |
externe Kommunikation | Umwelterklärung mindestens aller drei Jahre erforderlich | nicht gefordert |
Erleichterung für KMU | angepasste Dokumentation, Verzicht auf jährliche Validierung (< 50 MA) | keine |
verwaltungsrechtliche Erleichterungen | EMAS-Privilegierungsverordnung (EMASPrivilegV) | keine |
in Sachsen | 30 % Gebührenermäßigung im umweltrelevanten Genehmigungsverfahren und bei behördlicher Überwachung | Katalog der Umweltallianz (unter bestimmten Voraussetzungen) |
Aktualisierung: 26.05.2021