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Berechnung von Sachkosten der Prüfungsdurchführungen der IHK zu Leipzig

Präsident und Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig (IHK) haben am 10. Dezember 2019 unter Bezug auf den Gebührentarif der IHK zu Leipzig die folgende Verwaltungsvorschrift erlassen:

Diese Verwaltungsvorschrift findet auf die Berechnung von Sachkosten Anwendung, die bei der Durchführung von Prüfungen durch die IHK zu Leipzig entstehen. Die Verwaltungsvorschrift dient der Erläuterung und Konkretisierung der Sachkostenberechnung. Sie regelt insbesondere die Einzelheiten des Berechnungsverfahrens und der Höhe von Sachkosten.

1. Definition Sachkosten für Prüfungen

Sachkosten sind alle Kosten für u. a. Material, Raum-, Geräte- und Maschinennutzung, die zur Prüfungsdurchführung erforderlich sind. Diese berufsspezifischen Prüfungsaufwendungen werden zusätzlich zu den festgelegten Prüfungsgebühren (nach Gebührentarif) auf den Anmeldenden umgelegt.

2. Ermittlung der Sachkosten

Die Sachkosten werden nach den anfallenden Kosten für die Prüfungsdurchführung ermittelt. Basis sind u.a. Verträge über die Prüfungsdurchführung sowie Rechnungen Dritter.

3. Berechnung der Sachkosten

Die jeweils geltenden Sachkosten bzw. -pauschalen für die jeweiligen Prüfungen/Berufe werden in einer fortzuschreibenden Übersicht aufgestellt, die als Anlage zu dieser Verwaltungsvorschrift genommen wird. Die jeweils geltende Fassung ist auf der Homepage der IHK zu Leipzig einzusehen.

4. Erhebung der Sachkosten

Die Sachkosten bzw. -pauschalen für die Durchführung von Prüfungen werden zusammen mit der jeweiligen Prüfungsgebühr in einem Bescheid erhoben.

5. Erlasse/Teilerlasse von Sachkosten

Erlasse/Teilerlasse erfolgen nach den Regelungen des jeweils geltenden Gebührentarifs.

6. Überprüfung der Sachkostenhöhe

Die Sachkosten werden in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren sowie bei Vorliegen eines besonderen Anlasses überprüft und bei Notwendigkeit angepasst.

7. Inkrafttreten

Die Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

8. Bekanntmachung

Die Bekanntmachung der Verwaltungsvorschrift erfolgte in der „wirtschaft“ 12/2019.

Leipzig, 10. Dezember 2019
Kristian Kirpal Präsident 
Dr. Thomas Hofmann Hauptgeschäftsführer