MB_04_94 | Mündliche Prüfung Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und SozialwesenSeite drucken

Merkblatt zur Durchführung der mündlichen Prüfung

Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen - Verordnung vom 21. Juli 2011

Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt. Diese gliedert sich in Präsentation und Fachgespräch (§ 3, Abs.4 der VO).

Die Themenstellung zur Präsentation muss sich auf den Handlungsbereich „Führen und Entwickeln von Personal“ und einen weiteren frei wählbaren Handlungsbereich gem. Absatz 2 beziehen:

1. Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse,
oder
2. Steuern von Qualitätsmanagementprozessen,
oder
3. gestalten von Schnittstellen und Projekten,
oder
4. Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen,
oder
5. Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen.

Reichen Sie auf dem Formular (Anlage) das Thema der Präsentation mit einer Kurzbeschreibung bis zum Tag der ersten schriftlichen Prüfung ein. Zur Präsentation können Sie vorbereitete Moderationsmaterialien einschließlich Software einsetzen. Ihnen wird ein Beamer mit HDMI- und VGA-Anschluss zur Verfügung gestellt.

Wir bitten Sie, einen eigenen Laptop und das dazu passende Anschlusskabel an den Beamer mitzubringen.
Eine Internetverbindung wird nicht geschaltet. Beim Einsatz elektronischer Medien (z. B. Präsentation) sind diese auf CD mit Beschriftung oder als Ausdruck auf Papier beim Prüfungsausschuss am Tag der Prüfung zu hinterlegen.

Beachten Sie bitte bei Ihrer Themenwahl, dass komplexe fachliche Sachverhalte und Zusammenhänge aus der betrieblichen Praxis beurteilt, sowie Lösungen und Vorgehensweisen vorgeschlagen und begründet werden. (§ 3 Abs. 7 der VO)

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Martina Jänicke gerne weiter.

T: +49 341 1267-1374
F: +49 341 1267-1426
E: martina.jaenicke@leipzig.ihk.de

Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus