MB_04_150 | Servicekraft für Schutz und Sicherheit Seite drucken

Hinweise zum Prüfungsbereich „Durchführung von Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen“

Durchführung von Dokumentationen 


Erarbeiten Sie als Grundlage für Ihre mündliche Abschlussprüfung zwei praktisch durchgeführte und dokumentierte betriebliche Aufgaben aus Ihrem Einsatzbereich. 

Der Prüfungsausschuss entscheidet, über welche der zwei Dokumentationen das Fallbezogene Fachgespräch geführt werden soll. Nur bei Abgabe von zwei kompletten Dokumentationen erhalten Sie die Möglichkeit am Fallbezogenen Fachgespräch teilzunehmen. 

Abgabetermin ist der Tag der schriftlichen Abschlussprüfung. Die zwei Dokumentationen sind ausschließlich als eine PDF-Datei und einschließlich Nachweis der selbstständigen Anfertigung im Azubi-Infocenter hochzuladen. Achten Sie auf vollständige Unterlagen.    

Wiederholung: Bei Wiederholung des Prüfungsbereiches „Durchführung von Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen“ sind neue Dokumentationen zu erstellen und einzureichen. 

 

1. Anforderungen an die Dokumentation / Bewertungskriterien 

A Beurteilung von Gefährdungspotentialen im operativen Einsatz 

B Darstellung der Funktionsweise von sicherheitstechnischen Einrichtungen 

C Berücksichtigung von Sicherheitsbestimmungen 

D  Einhaltung von Arbeits-, Brand- und Umweltschutz sowie Vorschriften des Daten- und Informationsschutzes feststellen und bei Mängeln Maßnahmen einleiten. 


Prüfungsteilnehmer von der Bundeswehr dürfen keine Dokumentation aus dem Bereich der Bundeswehr einreichen. 
 
Es ist darauf zu achten, dass sich die Dokumentationen nicht auf Betriebsgeheimnisse beziehen oder der Datenschutz beeinträchtigt wird. 

Die Dokumentationen müssen präsentationsfähig sein. 

 

2. Elemente der Dokumentation 

I. Dokumentationsaufbau (Aufgabenstellung/ Vorgehensweise/ Bewertung Ergebnis) 

II. Fallbeispiele und Praxisbeispiele 

III. methodische, überzeugende und wirksame Darstellung 
 

Formvorgaben für die Dokumentationen  

Die Dokumentationen müssen folgende Vorgaben erfüllen: 

  • Deckblatt mit Nachnamen, Vorname, Prüflingsnummer, Ausbildungsberuf, Ausbildungs-/Praktikumsbetrieb, Thema und Nummer der Dokumentation 

  • maximal drei DIN-A4-Seiten je Dokumentation 

  • betriebliche Anlagen bei Bedarf zusätzlich, maximal fünf Seiten, z. B. Organigramme oder Folien 

  • 35 Zeilen pro Seite und ca. 90 Zeichen pro Zeile 

  • Zeilenabstand 1,5-fach 

  • Schriftgrad 11, Schriftart Arial 

  • klare Gliederung 

  • Formulierung als Langtext, nicht stichpunktartig 

  • Sprache: Deutsch 

  • Seitennummerierung 

  • am Ende jeder Dokumentation eine nicht nummerierte persönliche Erklärung zur selbstständigen Anfertigung einfügen 

  • je Thema eine Selbsterstellungserklärung 

 

3. Ablauf der mündlichen Abschlussprüfung „Durchführung von Schutz und Sicherheitsmaßnahmen“

Die vom Prüfungsausschuss ausgewählte Dokumentation wird zu Beginn der mündlichen Abschlussprüfung in einer kurzen Präsentation von max. 5 Minuten vom Prüfling mit geeigneten Mitteln (z.B. Flipchart, Overhead-Projektor, Tafel) dargestellt. 

Der Prüfling soll, in dem sich anschließenden Fallbezogenem Fachgespräch zeigen, dass er sicherheitsrelevante Aufgabenstellungen analysieren, fachbezogene Probleme und deren Lösungen darstellen, die fachlichen Hintergründe aufzeigen sowie die Vorgehensweisen bei der Ausführung begründen kann. Die Prüfungszeit beträgt höchstens 20 Minuten. 

Werden die Dokumentationen zum Abgabetermin ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht eingereicht, so wird die Prüfung mit 0 Punkten bewertet.
§ 23 Prüfungsordnung: Rücktritt, Nichtteilnahme. 


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, dessen ungeachtet beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter. 

Aktualisierungsstand: 16.07.2026

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Frank Stöckel – IHK zu Leipzig