MB_04_146 | ZQ MechatronikerSeite drucken

Merkblatt zu den Zusatzqualifikationen der Mechatroniker

Rechtsgrundlage

Nach § 16 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechatroniker und zur Mechatronikerin (2018) soll der Prüfling eigenständig eine praxisbezogene Aufgabe durchführen und darüber einen Report mit Anlagen erstellen. Dieser
dient als Grundlage für das fallbezogene Fachgespräch. Die Abgabe des Reportes erfolgt durch Upload in das Online-Portal zu dem dort hinterlegten Termin. Die Zugangsdaten werden dem Auszubildenden nach der Anmeldung zugesandt.

Allgemeine Vorgaben

  • Die praxisbezogene Aufgabe wird vom Prüfling eigenständig erarbeitet und umfasst sämtliche Anforderungen der Ausbildungsordnung.
  • Die Zusatzqualifikation wurde im Betrieb vollumfänglich vermittelt.
  • Der Report ist nicht genehmigungspflichtig und wird nicht bewertet.
  • Es ist darauf zu achten, dass sich die praxisbezogene Aufgabe nicht auf Betriebsgeheimnisse bezieht oder der Datenschutz beeinträchtigt wird

Bearbeitung der praxisbezogenen Aufgabe

Die praxisbezogene Aufgabe ist keine Routineaufgabe, sondern hat herausfordernden Charakter. Zur Bearbeitung ist die Recherche von Informationen erforderlich. Die Umsetzung des Lösungsprozesses erfordert die Berücksichtigung
bzw. Abstimmung mit verschiedenen Schnittstellen. Die praxisbezogene Aufgabe bietet organisatorische Freiheitsgrade oder Entscheidungsspielräume für den Auszubildenden, die der Auszubildende wählen bzw. selbstständig entwickeln
kann. Der Auszubildende soll reflektieren, inwieweit die Ziele der Aufgabe erreicht wurden und kann ggf. Verbesserungsvorschläge ableiten.

Formale Hinweise für die Erstellung des Reportes

  • Deckblatt mit persönlicher Erklärung (siehe Formular)
  • max. 3 Seiten Umfang (ohne Deckblatt), DIN A4,
  • Anlagen mit Visualisierungen zur Aufgabe im Umfang von max. 5 Seiten
  • Schriftart Arial, Schriftgröße 11
  • Zeilenabstand „1,5“
  • Linker und rechter Rand 2,5 cm
  • fortlaufende Seitennummerierung
  • Verwendung der Ich-Form
  • Abgabe in vierfacher Ausfertigung (in einem Schnellhefter abgelegt)

Inhaltliche Hinweise für die Erstellung des Reportes / Strukturvorschlag

  • Aufgabenstellung/Arbeitsauftrag
  • Information und Planung
  • Durchführungsphase/Begründung der Vorgehensweise
  • Rahmenbedingungen/Gesamtzusammenhang
  • Kontrolle/Bewertung der Ergebnisse

Hinweise zum Fachgespräch

  • Dauer max. 20 Minuten.
  • Einleitende kurze Darstellung des Arbeitsauftrags und Lösungsweg durch den Prüfling.
  • Die Einladung zum fallbezogenen Fachgespräch wird dem Prüfungsteilnehmer rechtzeitig zugesandt.

Die Veröffentlichung von Merkblättern ist ein Service der IHK zu Leipzig für ihre Mitgliedsunternehmen. Dabei handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung der fachlichen und rechtlichen Grundlagen, die nur erste Hinweise enthält und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Es kann eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Katrin Knüpfer gerne weiter.

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Porträt Katrin Knüpfer