Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig
zuletzt geändert am 12.04.2022,
neu gefasst mit Beschluss des Präsidiums vom 13.05.2025
mit Wirkung zum 01.07.2025
Das Präsidium der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig hat in seiner Sitzung am 13. Mai 2025 die Schiedsgerichtsordnung wie folgt neu gefasst:
Präambel
Die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig ist gesetzliches Mitglied in der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Die DIHK hat einen Schiedsgerichtshof (SGH) errichtet und bietet zur verbindlichen Entscheidung von Wirtschaftsstreitigkeiten eine eigene Schiedsgerichtsordnung (SGH-Schiedsregeln) an. Daher verweist die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig Schiedsverfahren auf die SGH-Schiedsregeln mit den folgenden Maßgaben:
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Schiedsgerichtsordnung findet auf Streitigkeiten Anwendung, die nach einer von den Parteien getroffenen Schiedsvereinbarung durch ein Schiedsgericht der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig nach dieser Schiedsgerichtsordnung unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges entschieden werden soll.
§ 2 Verweisung an den SGH
Im Fall des § 1 dieser Schiedsgerichtsordnung finden die Schiedsregeln des Schiedsgerichtshofs bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (SGH) nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen Anwendung. Das Verfahren wird ausschließlich durch den SGH administriert.
§ 3 Kommunikation
Diese Schiedsgerichtsordnung verpflichtet die Parteien zur Nutzung der Verfahrensmanagementplattform des SGH. Schriftsätze und Erklärungen sind von den Parteien ausschließlich über die digitale Verfahrensmanagementplattform einzureichen.
Die Parteien und ihre Prozessbevollmächtigten sorgen für die Einhaltung der Technikvorgaben des SGH.
§ 4 Haftungsausschluss
Für sämtliche Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren ist die Haftung der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig, ihrer Organe und Mitarbeiter ausgeschlossen, soweit sie nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung begehen.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Schiedsgerichtsordnung tritt am 01. Juli 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die frühere Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig vom 12. April 2022 außer Kraft.
Die vorstehende Neufassung der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Ausgefertigt: Leipzig, den 13.05.2025
Kristian Kirpal,
Präsident der IHK zu Leipzig
Dr. Fabian Magerl,
Hauptgeschäftsführer der IHK zu Leipzig
Aktualisierung: 13.05.2025