Ausbildung von Fahrzeugführern im Gefahrguttransport
Gefahrguttransporte unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen. Grundlage sind die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) sowie das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).
Für Fahrzeugführer bestimmter Gefahrguttransporte besteht eine Schulungspflicht. Die Erst- und Auffrischungsschulungen erfolgen in von der IHK anerkannten Lehrgängen und schließen mit einer IHK-Prüfung ab. Grundlage sind bundesweit einheitliche Kurspläne der Industrie- und Handelskammern.
Schulungspflicht
Der Umfang der Schulungspflicht richtet sich nach der Art der Beförderung:
1. Stück- und Schüttgutbeförderung
- Transport gefährlicher Güter in kennzeichnungspflichtiger Menge unabhängig von der zulässigen Gesamtmasse des Kfz,
- Transport gefährlicher Güter in kennzeichnungspflichtiger Menge mit festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks bis 1 m³,
- Transport gefährlicher Güter in kennzeichnungspflichtiger Menge mit Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC bis 3 m³,
- Transport gefährlicher Güter in kennzeichnungspflichtiger Menge mit Batteriefahrzeugen bis 1 m³.
Erforderlich: Basiskurs mit IHK-Prüfung
2. Tankbeförderung
- Transport gefährlicher Güter in kennzeichnungspflichtiger Menge mit festverbundenen Tanks über 1 m³,
- Transport gefährlicher Güter in kennzeichnungspflichtiger Menge mit Aufsetztanks über 1 m³,
- Transport gefährlicher Güter in kennzeichnungspflichtiger Menge mit Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC über 3 m³,
- Transport gefährlicher Güter in kennzeichnungspflichtiger Menge mit Batteriefahrzeugen über 1 m³.
Erforderlich: Basiskurs + Aufbaukurs Tank mit IHK-Prüfungen
(Dies gilt auch für leere, ungereinigte Tanks)
3. Explosive Stoffe (Klasse 1)
Erforderlich: Basiskurs + Aufbaukurs Klasse 1
4. Radioaktive Stoffe (Klasse 7)
Erforderlich: Basiskurs + Aufbaukurs Klasse 7
Ausnahmen von der Schulungspflicht
Keine Schulungspflicht besteht, wenn:
- eine Freistellung nach Abschnitt 1.1.3 ADR vorliegt,
- die Mengengrenzen nach 1.1.3.6.3 ADR nicht überschritten werden,
- die Bestimmungen zu „LQ-Versandstücken“ nach Kapitel 3.4 ADR erfüllt sind.
Auffrischung für Gefahrgutfahrer
Die ADR-Schulungsbescheinigung (ADR-Card) ist fünf Jahre gültig. Für eine Verlängerung müssen Fahrer:
- rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit
- an einer Auffrischungsschulung teilnehmen und
- die Auffrischungsprüfung bestehen
Die Auffrischung kann frühestens 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit ohne zeitliche Nachteile erfolgen.
Bei einer Auffrischungsschulung früher als ein Jahr vor Ablauf der Gültigkeit wird eine neue ADR-Schulungsbescheinigung mit einem neuen Gültigkeitsdatum ab dem Bestehen der Auffrischungsprüfung ausgestellt.
Auffrischungsschulungen und -prüfungen nach Ablauf der Gültigkeit sind nicht möglich – in diesem Fall ist erneut eine Grundschulung (Basiskurs mit IHK-Prüfung) zu absolvieren.
Prüfung
Die Prüfung wird in der Regel unmittelbar nach Abschluss der Schulung in den Räumlichkeiten des Schulungsveranstalters abgelegt. Die Abnahme erfolgt durch einen von der IHK Beauftragten. Es handelt sich um eine ausschließlich schriftliche Prüfung im Single-Choice-Format.
Eine Teilnahme an der Prüfung ist nur möglich, wenn der Schulungsteilnehmer vollständig an der entsprechenden, von der IHK anerkannten Schulung teilgenommen hat.
Für die Zulassung zur Prüfung eines Aufbaukurses ist zudem der vorherige erfolgreiche Abschluss der Prüfung im Basiskurs erforderlich.
Die Anmeldung zur Schulung und Prüfung erfolgt direkt bei den Schuluingsveranstaltern. Diese finden Sie weiter unter auf dieser Seite. Die Höhe der Gebühren für die Prüfung entnehmen Sie bitte dem aktuellen Gebührentarif.
Zur Erstellung der ADR-Schulungsbescheinigung ist zwingend ein Lichtbild in Passqualität erforderlich. Anforderungen an das Passbild können Sie der entsprechenden Verordnung bzw. dieser Mustertafel für Passbilder entnehmen.
Anerkannte Veranstalter für Gefahrgutfahrerschulungen
Fahrschule-XXL GmbH
Zschochersche Str. 34
04229 Leipzig
Telefon: 0341-24874179
infonoSpam@fahrschule-xxl.de
https://fahrschule-xxl.de/
USfG | Schulungszentrum Gefahrgut
Im Bürocenter Lindenthal
Lindenthaler Hauptstr. 145
04158 Leipzig
Mobil 0179 11 11 579
Telefon 0341 6514 729
schulungszentrumnoSpam@usfg.de
https://www.usfg.de/
Fahrschule Schubert Inh. René Schwarze
Gerichtswiesen 17
04668 Grimma
Telefon: 0172 7534037
schubert.grimmanoSpam@gmail.com
https://deine-fahrschule-schubert.de/start/
Ausbildungszentrum für Verkehrsberufe Leipzig GmbH
Georg-Schumann-Straße 257
04159 Leipzig
Telefon: 0341 9116780
https://verkehrsschulen.de/
Verkehrsinstitut Chemnitz GmbH - Niederlassung Leipzig
Handelsplatz 4
04319 Leipzig
Telefon: 0341 6522690
leipzignoSpam@verkehrsakademie.de
https://www.verkehrsakademie.de
Fahrschule Brode GbR
Am Bach 18
04509 Kyhna OT Neukyhna
Telefon: 034202 51980
fahrschule.brodenoSpam@gmail.com
https://fahrschule-brode.de/
123fahrschule Sachsen GmbH
Lindenthaler Hauptstraße 3
04158 Leipzig
Telefon: 0341 60823223
bildungnoSpam@123fahrschule.de
https://123fahrschule.de/
SVG Beratungs- und Schulungsgesellschaft mbH
Söllichauer Str. 3
04356 Leipzig
Telefon: 0351 8143-241
steffi.herbstnoSpam@svg-dresden.de
www.svg-dresden.de
ADR Kurspläne
Schulung der Gefahrgutfahrer:
Tournusgemäß ändern sich aller 2 Jahre Vorschriften im ADR (Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road oder: Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).
Die auf dem ADR beruhenden DIHK-Kurspläne wurden angepasst und sind ab dem 01.01.2025 verbindlich für die Fahrzeugführerausbildung anzuwenden.
Gefahrgutbeauftragte
Alle Unternehmen und Inhaber eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen- oder Wasserfahrzeugen beteiligt sind, unterliegen der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung. Sie müssen also mindestens einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.
Dieser Beauftragte hat seinen Kenntnisstand im Rahmen einer Prüfung bei der IHK nachzuweisen. Nähere Erläuterungen sind der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung zu entnehmen.
Das Prüfungsportal für Sach- und Fachkundeprüfungen und Unterrichtungen
Für die Anmeldung zu einer Prüfung ist zunächst eine einmalige Registrierung im Online-Portal erforderlich. Nach erfolgreicher Registrierung stehen Ihnen sämtliche Funktionen zur Prüfungsanmeldung zur Verfügung. In Ihrem Nutzerkonto erhalten Sie eine Übersicht über alle für Sie relevanten Prüfungen – sowohl bei der IHK zu Leipzig als auch bei allen weiteren Industrie- und Handelskammern in Deutschland. Darüber hinaus können Sie im Portal Ihre Prüfungsergebnisse online einsehen und sich bei Bedarf von Prüfungen abmelden. Zu den Terminen*.
*Änderungen vorbehalten
Registrierung/ ANMELDUNG
Eine Anmeldung zur Prüfung ist ausschließlich über eine Registrierung als Privatperson mit einer privaten E-Mail-Adresse möglich. Beachten Sie, dass derzeit noch keine Anmeldungen über einen Firmenaccount oder Firmen-E-Mail möglich sind.
Hinweise zum Prüfungsportal
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung zur Prüfung nur im Teilnehmendenservice nach vorheriger Registrierung als Privatperson möglich ist.
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Erstregistrierung über das Online-Portal:
- Bei erstmaliger Benutzung des Teilnehmendenservices ist eine Registrierung hier notwendig. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie zunächst eine automatisch erzeugte E-Mail mit Bestätigungslink. Diesen Link müssen Sie innerhalb von 24 Stunden bestätigen, erst dann ist Ihre Registrierung abgeschlossen. Bitte notieren Sie sich Ihre Zugangsdaten! Diese benötigen Sie zur Anmeldung.
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Anmeldung zur Prüfung:
- Bitte melden Sie sich über diesen Link direkt online zur Prüfung an. Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung grundsätzlich verbindlich ist und bei einer Abmeldung Gebühren gemäß Gebührentarif der IHK zu Leipzig anfallen.
- Eine Anmeldungsbestätigung erhalten Sie nach wenigen Tagen per E-Mail. Die Teilnahme ist nur möglich, wenn Sie eine Anmeldungsbestätigung erhalten haben. Andernfalls erhalten Sie eine Ablehnung per E-Mail mit dem Grund der Ablehnung.
- Die Einladung mit weiteren Informationen wie Zeit- und Ortsangabe erhalten Sie nach Anmeldeschluss per E-Mail.
- Der Gebührenbescheid wird an die von Ihnen angegebene Rechnungsadresse versendet.
- Bei technischen Schwierigkeiten schicken Sie eine E-Mail mit der Fehlermeldung an die für Ihre Prüfung zuständige Person.
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Prüfungsrelevante Unterlagen
Anerkannte Veranstalter für Gefahrgutbeauftragte
USfG | Schulungszentrum Gefahrgut
Im Bürocenter Lindenthal
Lindenthaler Hauptstr. 145
04158 Leipzig
Mobil 0179 11 11 579
Telefon 0341 6514 729
schulungszentrumnoSpam@usfg.de
https://www.usfg.de/
TÜV Süd Akademie GmbH
Wiesenring 2
04159 Leipzig
Telefon: 0341 4653213
Janine.Graf@tuvsud.com
https://www.tuvsud.com
Verkehrsinstitut Chemnitz GmbH - Niederlassung Leipzig
Handelsplatz 4
04319 Leipzig
Telefon: 0341 6522690
leipzignoSpam@verkehrsakademie.de
https://www.verkehrsakademie.de
SVG Beratungs- und Schulungsgesellschaft mbH
Söllichauer Str. 3
04356 Leipzig
Telefon: 0351 8143-241
steffi.herbstnoSpam@svg-dresden.de
https://www.svg-dresden.de
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