Geprüfter Technischer Fachwirt/ Geprüfte Technische Fachwirtin

Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Teilnehmer die notwendigen Qualifikationen besitzen, um die Aufgaben von Geprüften Technischen Fachwirten wahrzunehmen.

Geprüfter Technischer Fachwirt ist eine bundesweit einheitlich geregelte berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Dieser Abschluss ist dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zugeordnet. 

Zulassungsvoraussetzungen

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

 (1) Zur Prüfung in den Prüfungsteilen „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ oder „Technische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer
       1.   eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen
              kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
       2.   eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und
             danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen
             Bereich oder
      3.   eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.

(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
      1.   das Ablegen der Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Technische
             Qualifikationen“ innerhalb der letzten fünf Jahre, und
      2.   in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.

(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Technischen Fachwirtes/einer Geprüften Technischen Fachwirtin gemäß § 1 Abs. 3 haben.

Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung

Mit dem Fortbildungsinformationscenter haben Sie als Teilnehmer einer Fortbildungsprüfung alle wichtigen Daten rund um Ihre Prüfung, wie z. B. Informationen zur Anmeldung, zu Prüfungsterminen und -ergebnissen, jederzeit bequem per Smartphone, Tablet oder PC mit dabei.

Anmeldungen zur Fortbildungsprüfung ab Herbst 2026 sind ausschließlich über das Fortbildungsinformationscenter möglich. Es werden ab diesem Zeitpunkt keine Anmeldeformulare mehr akzeptiert. Bis dahin verwenden Sie bitte die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung.

Alle Informationen sowie die Möglichkeit zur Zulassung und Anmeldung finden Sie unter:
Allgemeine Informationen zur Fortbildungsprüfung 

Prüfungstermine

Informationen für Prüfungsteilnehmende, wie z.B. die Prüfungstermine, die zugelassenen Hilfsmittel, den Prüfungsablauf finden Sie hier.

Handlungsspezifische Qualifikation

Situationsbezogenes Fachgespräch

Das Situationsbezogenes Fachgespräch ist zu absolvieren, wenn alle vorangegangenen schriftlichen Prüfungen bestanden sind.

Zur Vorbereitung der Präsentation stehen Ihnen folgende Präsentationstechniken zur Verfügung:
1 Flipchart/ Papier, Moderatorenkoffer, Konzeptpapier, weitere Hilfsmittel gemäß Hilfsmittelliste für die Handlungsspezifische Qualifikationen. Bitte bringen Sie Ihr persönliches Schreibmaterial mit.

Aus einem Aufgabenpool werden zwei Aufgaben gezogen, beide können Sie lesen. Für eine Aufgabe entscheiden Sie sich und bearbeiten diese im Rahmen der 30 Minuten Vorbereitungszeit.

Im Anschluss finden vor dem Prüfungsausschuss die Präsentation (10 Minuten) und das Situationsbezogene Fachgespräch (20 Minuten) statt.

Ich möchte diesen Beitrag teilen

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Petra Schmidt gerne weiter.

T: +49 341 1267-1384
M: +49 151 12671376
F: +49 341 1267-1426
E: petra.schmidt@leipzig.ihk.de

Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus