Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Teilnehmer die notwendigen Qualifikationen besitzen, um die Aufgaben eines/-r Geprüften Küchenmeisters/-in wahrzunehmen.
Geprüfter Küchenmeister ist eine bundesweit einheitlich geregelte berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Lehrgänge werden von Industrie- und Handelskammern (IHK) und privaten Bildungsträgern angeboten.
Zulassungsvoraussetzungen
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und
danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und
danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer
1. die abgelegte Prüfung im Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und
2. in den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein
weiteres Jahr Berufspraxis oder
3. in dem in Absatz 1 Nr. 3 genannten Fall zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens eine weitere
zweijährige Berufspraxis nachweist.
(3) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Praktische Prüfung" ist zuzulassen, wer
1. den Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und den Prüfungsteil "Handlungsspezifische
Qualifikationen" abgelegt hat und
2. in den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens zwei
weitere Jahre Berufspraxis oder
3. in dem in Absatz 1 Nr. 3 genannten Fall zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens vier weitere
Jahre Berufspraxis nachweist.
(4) Der Prüfungsteil "Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen" ist durch eine Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Die Aneignung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" erfolgen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
(5) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 bis 3 sowie die anerkannten Ausbildungsberufe sollen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben.
Weiterführende Informationen
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung
Mit dem Fortbildungs-Infocenter haben Sie als Teilnehmer einer Fortbildungsprüfung alle wichtigen Daten rund um ihre Prüfung, wie z.B. Informationen zur Anmeldung, zu Prüfungsterminen und -ergebnissen jederzeit bequem per Smartphone, Tablet oder PC mit dabei.
Anmeldungen zur Fortbildungsprüfung ab Frühjahr 2026 sind ausschließlich über das Fortbildungs-Infocenter möglich. Es werden ab diesem Zeitpunkt keine Anmeldeformulare mehr akzeptiert. Bis dahin verwenden Sie bitte die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung .
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Die Registrierung erfolgt im Fortbildungs-Infocenter-Registrierung. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
- Bitte füllen Sie Ihre persönlichen Daten, den angestrebten Fortbildungsabschluss, den gewünschten Prüfungstermin sowie den Lehrgangsanbieter und den Beschäftigungsort aus.
- Bitte fügen Sie eine Gebührenübernahmeerklärung (optional) bei.
- Nach Versand Ihres Antrages auf Zulassung erhalten Sie einen Bestätigungslink per E-Mail, welchen Sie unbedingt innerhalb von 24 Stunden bestätigen müssen.
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- Wählen Sie Ihre Prüfung unter der Rubrik “Meine Fortbildungen & Termine”.
- Gehen Sie auf “Details” und betätigen durch Klicken des Buttons “Anmelden”.
- Beachten Sie gegebenenfalls vorhandene Auflagen im Fortbildungsinfocenter.
- Markieren Sie nun einen Prüfungstermin und klicken Sie auf “Weiter”.
- Folgen Sie den weiteren Anweisungen. Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Gebührenübernahmeerklärung bei.
- Nach Registrierung Ihrer Daten sendet Ihnen die IHK ein Schreiben mit Ihren Zugangsdaten zum Fortbildungsinfocenter zu.
Prüfungstermine
Bitte beachten Sie, dass die IHK zu Leipzig den Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ regelmäßig im Frühjahr und Herbst anbietet, die Handlungsspezifische Qualifikation und die praktische Prüfung nur auf Anfrage.
Informationen für Prüfungsteilnehmende, wie z.B. die Prüfungstermine, die zugelassenen Hilfsmittel, den Prüfungsablauf finden Sie hier.
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