Geprüfter Bilanzbuchhalter/ Geprüfte Bilanzbuchhalterin

Zulassungsvoraussetzungen

§ 3 Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53 c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:

1.   eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren,

2.   einen der folgenden Abschlüsse: a)   einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau, b)   einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder c)   einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder

3.   eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.

Die Berufspraxis nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c und Nummer 3 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.

Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung

Mit dem Fortbildungsinformationscenter haben Sie als Teilnehmer einer Fortbildungsprüfung alle wichtigen Daten rund um Ihre Prüfung, wie z. B. Informationen zur Anmeldung, zu Prüfungsterminen und -ergebnissen, jederzeit bequem per Smartphone, Tablet oder PC mit dabei.

Alle Informationen sowie die Möglichkeit zur Zulassung und Anmeldung finden Sie unter:
Allgemeine Informationen zur Fortbildungsprüfung 

Prüfungstermine

Informationen für Prüfungsteilnehmende, wie z.B. die Prüfungstermine, die zugelassenen Hilfsmittel, den Prüfungsablauf finden Sie hier.

Themeneinreichung und mündliche Prüfung

Für die mündliche Prüfung ist am 3. Tag der schriftlichen Prüfung ein Thema einzureichen. Das entsprechende Formular finden Sie hier.

Informationen zur mündlichen Prüfung:

Das Thema, ist mit einer Kurzbeschreibung des Problems und einer inhaltlichen Gliederung dem Prüfungsausschuss zum Termin der dritten schriftlichen Prüfungsleistung einzureichen.

Aufgrund der eindeutigen Lesbarkeit erfolgt die Einreichung des Themas nur in gedruckter Form.  Handschriftliche Einreichungen werden nicht berücksichtigt.

Mündliche Prüfung:

Folgende Hilfsmittel stehen zur Präsentation zur Verfügung: Beamer bzw. digitaler Monitor, 1 Magnettafel, 1 Flipchart, Moderatorenkoffer bzw. Präsentationsmaterial

Drei Exemplare Ihrer Präsentationsunterlagen sind als Handout zur mündlichen Prüfung dem Prüfungsausschuss vor Beginn auszuhändigen. Ein Exemplar wird davon zur Archivierung einbehalten.

Die Selbsterstellungserklärung über das selbstständige Verfassen des Themas und der Präsentation ist dem Handout beizufügen.

Bei Power-Point-Präsentationen bringen Sie bitte Ihren eigenen Laptop mit. Die vorhandenen Kabelanschlüsse sind VGA und Standard-HDMI (Typ A).

Die Präsentation soll nicht länger als 15 Minuten dauern. Das Fachgespräch soll nicht länger als 30 Minuten dauern.

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Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Petra Schmidt gerne weiter.

T: +49 341 1267-1384
M: +49 151 12671376
F: +49 341 1267-1426
E: petra.schmidt@leipzig.ihk.de

Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus