Geprüfter Berufspädagoge/ Geprüfte Berufspädagogin

Der Geprüfte Berufspädagoge/die Geprüfte Berufspädagogin ist eine berufs- und arbeitspädagogische sowie kaufmännische Aufstiegsfortbildung, die aufbauend auf die Inhalte des Aus- und Weiterbildungspädagogen mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer abschließt.

Der Geprüfte Berufspädagoge/die Geprüfte Berufspädagogin bildet in der IHK-Fortbildung zusammen mit dem Aus- und Weiterbildungspädagogen die vierte Qualifizierungssäule – neben den kaufmännischen Abschlüssen Fachwirt und Fachkaufmann, den technischen Abschlüssen Industriemeister und Fachmeister sowie den IT- und Medien-Abschlüssen.

Dieser Abschluss ist dem Niveau 7 des Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zugeordnet.

Durch die inhaltliche Verzahnung zum Aus- und Weiterbildungspädagogen umfasst das Tätigkeitsfeld auch dessen berufliche Aufgaben, wobei diese insbesondere um die Personalentwicklung sowie einer strategischen Leitungsfunktion ergänzt sind. Das Ziel ist nunmehr nicht auf die Aus- und Weiterbildung beschränkt, sondern es geht um die Ableitung von Strategien und das Einleiten von konkreten Maßnahmen sowie von notwendigen organisatorischen Veränderungsprozessen.

Die im Betrieb vorhandenen originären Personalerfunktionen werden um betriebliche Bildungsexperten erweitert, die für die Übernahme von übergreifenden und herausgehobenen Funktionen qualifiziert sind. Dazu kann die Leitung eines überbetrieblichen Bildungsträgers gehören wie natürlich auch innerbetriebliche Funktionen.

Um diese Aufgaben fundiert lösen zu können, sind Berufspädagogen in der Lage, Bildungs- und Entwicklungskonzepte selbstständig unter Berücksichtigung der jeweiligen Kostensituation und Wirtschaftlichkeit zu realisieren und diese in die jeweiligen Strukturen einzuführen. Die Entwicklung von Marketingstrategien einschließlich Marktbeobachtungen und -analysen gehört dazu. Aspekte des Bildungscontrollings sowie des Qualitätsmanagements werden dabei berücksichtigt.

Zulassungsvoraussetzungen

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1.   den Fortbildungsabschluss zum Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen/zur Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogin oder einen Fortbildungsabschluss zum Fachwirt/zur Fachwirtin, zum Fachkaufmann/zur Fachkauffrau, zum Industrie-, Fach- oder Handwerksmeister/zur Industrie-, Fach- oder Handwerksmeisterin oder einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss nach einer Fortbildungsregelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis,
2.   ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder einen staatlich anerkannten Fachschulabschluss nach einer zweijährigen Fortbildung und eine anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3.   eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens fünfjährige Berufspraxis und eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nachweist.

(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben sowie zu fachlichen Tätigkeiten der Fortbildungsabschlüsse des Absatzes 1 haben.

(3) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung

Mit dem Fortbildungs-Infocenter haben Sie als Teilnehmer einer Fortbildungsprüfung alle wichtigen Daten rund um ihre Prüfung, wie z.B. Informationen zur Anmeldung, zu Prüfungsterminen und -ergebnissen jederzeit bequem per Smartphone, Tablet oder PC mit dabei.

Anmeldungen zur Fortbildungsprüfung ab Frühjahr 2026 sind ausschließlich über das Fortbildungs-Infocenter möglich. Es werden ab diesem Zeitpunkt keine Anmeldeformulare mehr akzeptiert. Bis dahin verwenden Sie bitte die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung .

Sie sind noch nicht im Fortbildungsinfocenter registriert?

Die Registrierung erfolgt im Fortbildungs-Infocenter-Registrierung. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:

  • Bitte füllen Sie Ihre persönlichen Daten, den angestrebten Fortbildungsabschluss, den gewünschten Prüfungstermin sowie den Lehrgangsanbieter und den Beschäftigungsort aus.
  • Bitte fügen Sie eine Gebührenübernahmeerklärung (optional) bei.
  • Nach Versand Ihres Antrages auf Zulassung erhalten Sie einen Bestätigungslink per E-Mail, welchen Sie unbedingt innerhalb von 24 Stunden bestätigen müssen.

Sie sind schon im Fortbildungsinfocenter registriert?

Haben Sie sich bereits registriert, dann können Sie sich im Fortbildungs-Infocenter-Login anmelden. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:

  1. Bitte melden Sie sich im Fortbildungsinfocenter mit den Ihnen zugesandten Anmeldedaten an.
  2. Suchen Sie Ihre Fortbildungsprüfung
  3. Anmeldung für die Prüfung:
  4. Wählen Sie Ihre Prüfung unter der Rubrik “Meine Fortbildungen & Termine”.
  5. Gehen Sie auf “Details” und betätigen durch Klicken des Buttons “Anmelden”.
  6. Beachten Sie gegebenenfalls vorhandene Auflagen im Fortbildungsinfocenter. 
  7. Markieren Sie nun einen Prüfungstermin und klicken Sie auf “Weiter”.
  8. Folgen Sie den weiteren Anweisungen. Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Gebührenübernahmeerklärung bei.
  9. Nach Registrierung Ihrer Daten sendet Ihnen die IHK ein Schreiben mit Ihren Zugangsdaten zum Fortbildungsinfocenter zu.

Prüfungstermine

Informationen für Prüfungsteilnehmende, wie z.B. die Prüfungstermine, die zugelassenen Hilfsmittel, den Prüfungsablauf finden Sie hier.

Prüfungsinhalte

Berufspädagogisches Handeln in den Bereichen der beruflichen Bildung:

Informationen zum situationsbezogenen Fachgespräch:

Die mündliche Prüfung erfolgt durch ein situationsbezogenes Fachgespräch in einem vom Prüfungsausschuss gewählten Handlungsbereich. Die zu prüfende Person wählt dafür einen aus zwei vom Prüfungsausschuss zur Wahl gestellten Fällen aus.

Die Prüfungsdauer beträgt in der Regel mindestens 30 Minuten und höchstens 45 Minuten. Es ist eine Vorbereitungszeit von 30 Minuten zu gewähren.

Zum situationsbezogenen Fachgespräch stehen Ihnen nachfolgende Präsentationstechniken zur Verfügung: Moderationsmaterialien, 1 Flipchart/Stifte, 1 Magnettafel, Konzeptpapier

Bitte bringen Sie Ihr persönliches Schreibmaterial zur Prüfung mit. Weitere Hilfsmittel sind nicht vorgesehen.

Spezielle berufspädagogische Funktion:

Im Prüfungsteil „Spezielle berufspädagogische Funktionen“ werden die in § 9 der aktuell gültigen Verordnung genannten Qualifikationen geprüft. Die Prüfung wird als Projektarbeit, Präsentation und Fachgespräch durchgeführt. Dieser Prüfungsteil kann erst begonnen werden, wenn in den Prüfungsteilen nach Absatz 1 Nummer 1 und 2 mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden; es soll jedoch nicht später als ein Jahr nach deren erfolgreichen Abschluss begonnen werden. In einer Projektarbeit soll eine komplexe berufspädagogische Problemstellung in einer speziellen berufspädagogischen Funktion dargestellt, beurteilt und gelöst werden. Die zu prüfende Person schlägt aus den Funktionen nach § 9 Absatz 2 dem Prüfungsausschuss ein Projektthema vor. Die Themeneinreichung erfolgt am 1. Tag der schriftlichen Prüfung.

Auf dieser Grundlage entscheidet der Prüfungsausschuss über die Annahme des Themas der Projektarbeit. Die Projektarbeit ist als schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Der Prüfungsausschuss soll den Umfang der Arbeit begrenzen. Die Bearbeitungszeitbeträgt 30 Kalendertage.

In der Präsentation sollen die Ergebnisse der Projektarbeit nach Absatz 1 dargestellt und pädagogisch begründet werden. Im Fachgespräch werden anknüpfend an die Präsentation vertiefende oder erweiternde Fragestellungen aus Aufgabenbereichen nach § 1 Absatz 2 Satz 2 geprüft. Dabei soll auch nachgewiesen werden, dass pädagogisch angemessen argumentiert und kommuniziert werden kann. Präsentation und Fachgespräch sollen insgesamt nicht länger als 45 Minuten dauern, die Präsentation in der Regel nicht länger als 15 Minuten.

Präsentation und Fachgespräch sind nur durchzuführen, wenn die Projektarbeit mindestens als ausreichende Leistung bewertet wurde.

Aufbau der Projektarbeit

1. Deckblatt
2. Themenbestätigung
3. Inhaltsverzeichnis
4. Textteil/Umfang: (max. 30 Seiten)
5. Anlagen (max. 10 Seiten)
6. Abbildungsverzeichnis
7. Abkürzungsverzeichnis
8. Quellenverzeichnis/Literaturverzeichnis
9. Selbsterstellungserklärung

Form der Projektarbeit:

Zeilenabstand:         1 ½-zeilig
Schrift:                         Arial
Schriftgröße:              11 Punkt
Papierformat:             DIN A4, einseitig beschrieben
rechter Rand:             2,5 cm
linker Rand:                2,5 cm
Ringbindung

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Bei Fragen hilft Ihnen Petra Schmidt gerne weiter.

T: +49 341 1267-1384
M: +49 151 12671376
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Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus