Der Geprüfte Berufspädagoge/die Geprüfte Berufspädagogin ist eine berufs- und arbeitspädagogische sowie kaufmännische Aufstiegsfortbildung, die aufbauend auf die Inhalte des Aus- und Weiterbildungspädagogen mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer abschließt.
Der Geprüfte Berufspädagoge/die Geprüfte Berufspädagogin bildet in der IHK-Fortbildung zusammen mit dem Aus- und Weiterbildungspädagogen die vierte Qualifizierungssäule – neben den kaufmännischen Abschlüssen Fachwirt und Fachkaufmann, den technischen Abschlüssen Industriemeister und Fachmeister sowie den IT- und Medien-Abschlüssen.
Dieser Abschluss ist dem Niveau 7 des Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zugeordnet.
Durch die inhaltliche Verzahnung zum Aus- und Weiterbildungspädagogen umfasst das Tätigkeitsfeld auch dessen berufliche Aufgaben, wobei diese insbesondere um die Personalentwicklung sowie einer strategischen Leitungsfunktion ergänzt sind. Das Ziel ist nunmehr nicht auf die Aus- und Weiterbildung beschränkt, sondern es geht um die Ableitung von Strategien und das Einleiten von konkreten Maßnahmen sowie von notwendigen organisatorischen Veränderungsprozessen.
Die im Betrieb vorhandenen originären Personalerfunktionen werden um betriebliche Bildungsexperten erweitert, die für die Übernahme von übergreifenden und herausgehobenen Funktionen qualifiziert sind. Dazu kann die Leitung eines überbetrieblichen Bildungsträgers gehören wie natürlich auch innerbetriebliche Funktionen.
Um diese Aufgaben fundiert lösen zu können, sind Berufspädagogen in der Lage, Bildungs- und Entwicklungskonzepte selbstständig unter Berücksichtigung der jeweiligen Kostensituation und Wirtschaftlichkeit zu realisieren und diese in die jeweiligen Strukturen einzuführen. Die Entwicklung von Marketingstrategien einschließlich Marktbeobachtungen und -analysen gehört dazu. Aspekte des Bildungscontrollings sowie des Qualitätsmanagements werden dabei berücksichtigt.
Zulassungsantrag
Bitte beachten Sie, dass die Dokumente nur mit vollständigen Unterschriften angenommen werden.
Vor Lehrgangsbeginn muss ein Antrag zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen bei der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig gestellt werden.
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. den Fortbildungsabschluss zum Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen/zur Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogin oder einen Fortbildungsabschluss zum Fachwirt/zur Fachwirtin, zum Fachkaufmann/zur Fachkauffrau, zum Industrie-, Fach- oder Handwerksmeister/zur Industrie-, Fach- oder Handwerksmeisterin oder einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss nach einer Fortbildungsregelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis,
2. ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder einen staatlich anerkannten Fachschulabschluss nach einer zweijährigen Fortbildung und eine anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens fünfjährige Berufspraxis und eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nachweist.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben sowie zu fachlichen Tätigkeiten der Fortbildungsabschlüsse des Absatzes 1 haben.
(3) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungsanmeldung und Gebühren
Die Anmeldung zur Prüfung ist schriftlich mit dem Anmeldeformular der IHK zu Leipzig möglich. Der Anmeldeschlusss liegt
vier Monate vor dem gewählten Prüfungstermin. Bei verspäteter Anmeldung fallen Säumnisgebühren laut aktuellem Gebührentarif an.
Die Prüfungsgebühr wird bei der Anmeldung zur Prüfung fällig und muss in jedem Fall vor dem Prüftermin beglichen sein. Die Höhe der Gebühren können Sie dem aktuellen Gebührentarif entnehmen.
Den jeweiligen Prüfungstermin erfahren Sie hier.
Zugelassene Hilfsmittel
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