Statistische Berichtspflichten
In verschiedenen Wirtschaftsbereichen fragen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bestimmte Unternehmensdaten ab. Unternehmen müssen Berichtspflichten erfüllen und bei statistischen Erhebungen mitwirken.
Daten für die Statistik können von befragten Personen elektronisch an das Statistische Landesamt gemeldet werden. Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind hierzu sogar per Gesetzt (§ 11a Bundesstatistikgesetz - BStatG) verpflichtet.
Für die Online-Erhebung werden durch das Statistische Landesamt Sachsen verschiedene Anwendungen bereitgestellt:
Die amtliche Statistik bietet für das Online-Meldeverfahren gemäß § 11a Bundesstatistikgesetz neben dem IDEV-Verfahren (Internet-DatenErhebung im Verbund) auch das sog. e.CORE-Verfahren an.
Nutzung des e.Core-Verfahrens zur Datenübermittlung
Beim e.Core-Verfahren handelt es sich um eine Schnittstelle zum betrieblichen Rechnungswesen, die eine grundsätzlich automatisierte Datengewinnung für ein berichtspflichtiges Unternehmen (Melder) sowie eine automatisierte Datenübermittlung der zur jeweiligen amtlichen Statistik zu meldenden Angaben gestattet.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, entfällt beim e.CORE-Verfahren das manuelle Ausfüllen des Erhebungsbogens, wodurch sich der konkrete Meldeaufwand für das Unternehmen erheblich reduziert. Nähere Informationen zum e.CORE-Meldeverfahren finden sich unter:
https://erhebungsportal.estatistik.de/Erhebungsportal/informationen/melden-ueber-core-119
Gegenwärtig melden beispielsweise über 80 Prozent der monatlich zur amtlichen Verdiensterhebung berichtspflichtigen sächsischen Betriebe schon über das e.CORE-Verfahren direkt aus dem betrieblichen Rechnungswesen an das Statistische Landesamt.
Die Möglichkeit, eine Meldung mittels dieses e.CORE-Verfahrens weitgehend automatisiert abzugeben, besteht bei einer Reihe von amtlichen statischen Erhebungen. Für einen Großteil dieser Erhebungen liegen nachnutzbare Softwaremodule vor, die von verschiedenen Softwarefirmen angeboten werden.
Statistikübersicht für die Nutzung des e.CORE-Verfahrens
a) Bereich Verarbeitendes Gewerbe (sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden)
- Jahresbericht für Betriebe
(Softwaremodul1 von DATEV eG verfügbar bzw. über CORE-Webanwendung2 vorstellbar) - Vierteljährliche Produktionserhebung
(zz. über CORE-Webanwendung2 vorstellbar)
b) Bereich Energie- und Wasserversorgung
- Monatsbericht bei Betrieben in der Energie- und Wasserversorgung
(Softwaremodul1 verfügbar bzw. über CORE-Webanwendung2 vorstellbar)
c) Bereich Handel, Gastgewerbe und Dienstleistungen
- Monatserhebung im Einzelhandel
(Softwaremodul1 von DATEV eG verfügbar bzw. über CORE-Webanwendung2 vorstellbar) - Monatserhebung im Gastgewerbe
(Softwaremodul1 von DATEV eG verfügbar bzw. über CORE-Webanwendung2 vorstellbar) - Monatserhebung in bestimmten Dienstleistungsbereichen
(Softwaremodul1 von DATEV eG verfügbar bzw. über CORE-Webanwendung2 vorstellbar) - Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich
(Softwaremodul1 von DATEV eG verfügbar bzw. über CORE-Webanwendung2 vorstellbar)
d) Bereich Tourismus (Beherbergungsgewerbe)
- Monatserhebung im Tourismus (Hotellerie, Camping bzw. Sonstige Beherbergungsgewerbe)
(Softwaremodul1 verschiedener Anbieter verfügbar bzw. über CORE-Webanwendung2 vorstellbar)
e) Bereich Außenhandel
- Außenhandel – Intrahandelsstatistik
(Softwaremodul1 verschiedener Anbieter verfügbar bzw. über CORE-Webanwendung2 vorstellbar)
f) Verdiensterhebung
- Monatliche Verdienterhebung (VE)
(Softwaremodul1 verschiedener Anbieter verfügbar bzw. über CORE-Webanwendung2 vorstellbar)
1 Eine Übersicht zu den gegenwärtig verfügbaren e.CORE-Softwaremodulen findet sich unter folgendem Link: https://erhebungsportal.estatistik.de/Erhebungsportal/informationen/liste-der- softwareanbieter-3872
2 CORE-Webanwendung (XML-Lieferformat [DATML/RAW]) – setzt eine Verfügbarkeit der Angaben im betrieblichen Rechnungswesen voraus; nähere Informationen dazu finden sich unter folgendem Link: https://erhebungsportal.estatistik.de/Erhebungsportal/informationen/core-webanwendung- 836
Webinar zum e.Core-Verfahren
Im Rahmen eines Webinars, dass voraussichtlich am 21. August 2025 durchgeführt wird, besteht die Möglichkeit, die Vorzüge dieses Meldeverfahrens von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der amtlichen Statistik erläutert zu bekommen. Dieses Webinar richtet sich vorrangig an Melder im Bereich des Verarbeitenden Gewerbes, des Bereichs Handel, Gastgewerbe und Dienstleistungen bzw. aus dem Beherbergungsgewerbe sowie an Melder zur Außenhandelsstatistik. Die Details zu den im Rahmen des geplanten Webinars betrachteten amtlichen Statistiken entnehmen Sie bitte dem vorherigen Abschnitt.
Weitere Informationen zur Veranstaltung werden in Kürze folgen!