MB_03_84 | Geschäftsfeld Existenzgründung und Unternehmensförderung

Onboarding für internationale Fachkräfte

Damit Ihre internationalen Fachkräfte schnell Teil Ihres Teams werden, haben wir Ihnen ein paar Tipps für eine gute Mitarbeiterbindung zusammengestellt.

Unter der Checkliste finden Sie noch allgemeine Informationen und Verlinkungen zu den in der Checkliste erwähnten externen Unterlagen.

MB_03_84 | Checkliste Onboarding int. FK

Diese barrierefreie Checkliste können bequem online ausfüllen oder leer ausdrucken und die Punkte klassisch mit Stift abhaken.

1. Checkliste ausfüllen (oder leer lassen) 
2. ZUR DRUCKANSICHT klicken
3. Einträge prüfen
4. Formular ausdrucken über "Seite drucken" (rechts oben)

1. Vor der Einreise

Die mündliche Zusage ist erfolgt? Dann stehen folgende Punkte auf der To-do-Liste:

Boxen Teil I

2. Kümmern Sie sich um:

Boxen Teil II

3. Die Einreise und die ersten Tage

Boxen Teil III
    Achtung:
    Oftmals gibt es lange Wartezeiten bei der Terminvergabe
    Sollte das Visum bis zum bestätigten Termin ablaufen, benötigt Ihre Fachkraft eine Fiktionsbescheinigung!
    Erforderliche Unterlagen zum Termin (je nach Ausländerbehörde unterschiedlich):

  • Gültiger Reisepass mit Einreisevisum
  • Meldebescheinigung
  • Gültige Krankenversicherung
  • Finanzierungsnachweis
  • Arbeits-/ Ausbildungsvertrag
  • Gebühren bis zu 260 Euro
Boxen Teil IV

Tipps für Fachkräfte

Nutzen Sie die Zeit bis zur Einreise, um sich sprachlich (weiter) vorzubereiten.
Die kostenlose Lunes App trainiert das Fachvokabular für den Beruf und erweitert die sprachliche Kompetenz. Eine gute Orientierung und Unterstützung für zugewanderte Menschen bietet der Afeefa-Stadtplan (Leipzig) sowie die INTEGREAT-App (Landkreis Leipzig und Nordsachsen) - digitale Integrations-Plattformen, die als App auch offline nutzbar sind.

Deutschkenntnisse verbessern

Die Deutschkenntnisse der internationalen Fachkräfte sind sehr unterschiedlich stark ausgeprägt. Sofern Deutschkenntnisse vorhanden sind, handelt es sich meist um Alltagsdeutsch und nicht um berufliche Fachbegriffe.

Der Sprachflyer vom NUIF zu vielen Ausbildungsberufen inklusive Warn- und Hinweisschildern, Redewendungen und Floskeln kann dabei helfen, den Alltag am Anfang zu erleichtern.

Wussten Sie, dass...

… Sie bei der Einstellung einer internationalen Fachkraftw mit einem gültigen Aufenthaltstitel, die noch bei einem anderen Unternehmen angestellt ist, die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis bei der Ausländerbehörde einreichen müssen? Erst nach der Zustimmung darf der Arbeitsvertrag beidseitig unterschrieben werden.
… eine Nebenbeschäftigung Ihrer Fachkraft vor Aufnahme von der zuständigen örtlichen Ausländerbehörde genehmigt werden muss, sofern dieser Zusatz nicht auf dem Aufenthaltstitel des Mitarbeiters steht?
… internationale Fachkräfte, die Inhaber des Suchvisums „Chancenkarte“ sind, 20 Stunden pro Woche eine Arbeitstätigkeit aufnehmen oder ein zweiwöchiges Praktikum in einem Unternehmen absolvieren können?
… keine Beschäftigung erfolgen darf, wenn der Ausweis/ Pass und der Aufenthaltstitel Ihres Mitarbeiters nicht gültig sind? Erinnern Sie mindestens sechs Monate vor Ablauf an eine Verlängerung.

Beendigung Arbeitsverhältnis

Was ist zu tun bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
Pflicht: Innerhalb von vier Wochen müssen Sie der zuständigen Ausländerbehörde schriftlich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses melden.

Folgende Inhalte sollte das Schreiben enthalten:

- Aussage, dass das Arbeitsverhältnis beendet wurde
- Datum des letzten Arbeitstags
- Name, Vorname, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit der Fachkraft

Ansonsten droht ein Bußgeld. Sollten Sie den Namen des Sachbearbeiters der Fachkraft kennen, reicht eine kurze Mitteilung per E-Mail an diesen und zur Sicherheit zusätzlich an die allgemeine Mailadresse Ihrer Ausländerbehörde.

Speichern Sie die Mail zur Sicherheit ab.

Hinweis

Wenn Sie eine internationale Fachkraft, die sich bereits mit einem gültigen FEG-Aufenthaltstitel in Deutschland aufhält, bei Ihnen im Unternehmen einstellen möchten, so benötigen Sie vor einer Einstellung die Genehmigung durch die zuständige Ausländerbehörde.

Dies bedeutet, dass Ihr zukünftiger Mitarbeiter die von Ihnen ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis bei seiner Ausländerbehörde abgeben muss. Erst nach Genehmigung und Änderung im Aufenthaltstitel darf der neue Arbeitsvertrag beidseitig unterschrieben werden und das neue Arbeitsverhältnis starten.

Hinweis:

Dieses Infoblatt ist ein Service der IHK-Organisation für ihre Mitgliedsunternehmen. Dabei handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung der fachlichen und rechtlichen Grundlagen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Es kann eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
Obwohl das Infoblatt mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, dessen ungeachtet beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.

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Weiterführende Links

Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis 
(Arbeitsagentur.de, nicht-barrierefreie PDF-Datei)

Willkommensmappe
(make-it-in-germany.com, Seite mit Downloads)

Gesetzliche Krankenversicherung
(make-it-in-germany.com, Informationsseite)

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Elisabeth Weiß gerne weiter.

T: +49 341 1267-1119
M: +49 151 12671832
F: +49 341 1267-1420
E: elisabeth.weiss@leipzig.ihk.de

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Yvonne Ruhnau gerne weiter.

T: +49 341 1267-1379
M: +49 151 12671831
F: +49 341 1267-1420
E: yvonne.ruhnau@leipzig.ihk.de