Fachkräftemonitoring 2022

Fachkräfte: wer und woher? Bericht der Sächsischen IHKs und HWKs

Seit 2001 führen die sächsischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) sowie Handwerkskammern (HWKs) regelmäßig ein Fachkräftemonitoring durch. Neben den Arbeits- und Fachkräftebedarfen der Unternehmen rücken in der vorliegenden 9. Erhebung weitere Aspekte in den Fokus: die Instrumente der aktiven Personalarbeit, die Beschäftigung ausländischer Mitarbeitenden sowie die Nutzung von Homeoffice bzw. mobiler Arbeit infolge der Digitalisierung.

Ziel ist es, durch eine repräsentative Umfrage in allen Branchen und Betriebsgrößen die aktuelle Fachkräftesituation in der sächsischen Wirtschaft zu erfassen. Daraus abgeleitete Hinweise und Empfehlungen sollen neben Unternehmen insbesondere auch Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit, aber auch Unternehmen für die Herausforderungen sensibilisieren.

Am Fachkräftemonitoring 2022 beteiligten sich 1.161 Unternehmen mit rund 60.000 Beschäftigten, die im Durchschnitt 43,5 Jahre alt sind. Knapp 500 dieser Unternehmen bilden zusammen mehr als 2.700 Azubis aus. Der Befragungszeitraum lag im Oktober/November 2021.

Klicken Sie die jeweilige Überschrift, um den Abschnitt zu öffnen. Den vollständigen Bericht und die gemeinsame Pressemitteilung der Sächsischen Industrie- und Handelskammern und Sächsischen Handwerkskammern finden Sie auch als PDF im Downloadbereich.

I. Trotz Coronapandemie mehr unbesetzte Stellen. Fachkräftebedarf steigt weiter

II. Betriebliche Personalarbeit: wichtige Grundlage der Fachkräftesicherung

III. Zahl ausländischer Mitarbeitende steigt – trotz bestehender Hürden

Mitarbeitende aus dem Ausland werden für die sächsische Wirtschaft immer wichtiger. Mehr als jedes dritte Unternehmen beschäftigt inzwischen ausländisches Personal (35 Prozent). Im Vergleich zur Befragung aus dem Jahr 2018 (25 Prozent) nochmals ein deutlicher Anstieg. Erwartungsgemäß ist hier der Anteil bei größeren Unternehmen am höchsten. Unter den 2.300 ausländischen Beschäftigten der befragten Betriebe kamen 72 Prozent aus der EU (2018: 85 Prozent) und 28 Prozent aus Drittstaaten (2018: 15 Prozent).

IV. Mehr Unternehmen beschäftigen Menschen mit Schwerbehinderung

Rund 41 Prozent der Unternehmen beschäftigen Menschen mit Schwerbehinderung (2018: 39 Prozent). Auch aufgrund branchenspezifischer Voraussetzungen ist der Anteil der Unternehmen mit schwerbehinderten Menschen in der Industrie am höchsten (62 Prozent) und im Handwerk am niedrigsten (23 Prozent). In Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden liegt der Anteil bei 84 Prozent (2018: 76 Prozent) und in Betrieben mit mehr als 250 Mitarbeitenden bei 98 Prozent (2018: 90 Prozent). 

V. Digitalisierung erfordert höhere Qualifikationen

Fazits aus dem Fachkräftemonitoring 2022

Auf demografischen Wandel reagieren

Die Belegschaften werden älter und Abgänge können aufgrund von Nachwuchsmangel nicht mehr kompensiert werden. Mitarbeitende sollten daher so lange wie möglich gesund und aktiv am Erwerbsleben teilnehmen. Dazu werden Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements und des Wissenstransfers in der Belegschaft immer wichtiger. Da gerade kleine Unternehmen häufig keine Bewerbungen auf ihre ausgeschriebenen Stellen erhalten, braucht es hier Unterstützung zur Professionalisierung der Personalarbeit. Angesichts zunehmender Probleme bei der Stellenbesetzung, wird eine verstärkte Automatisierung und Rationalisierung unerlässlich. Somit sollten sich betriebliche Förderungen nicht vordergründig am Arbeitsplatzerhalt oder -aufbau orientieren.

Berufsausbildung stärker ins öffentliche Interesse rücken

Die Ausbildung junger Menschen ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Unternehmen qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung stehen. Dass sich die Anzahl der Ausbildungsverträge im vergangenen Jahr trotz Krise stabilisiert hat, spiegelt dies deutlich wider. Dennoch bleiben nach wie vor viele Ausbildungsplätze unbesetzt. Der Stellenwert der dualen Berufsausbildung, als attraktive Alternative zur akademischen Laufbahn, muss von Bundes- und Landespolitik gemeinsam mit der Wirtschaft zielgerichtet und öffentlichkeitswirksam hervorgehoben werden.

Der „Pakt für duale Ausbildung“ bietet dazu eine wichtige Grundlage. Weiterhin ist eine auskömmlich geförderte, systematische und praxisnahe Berufsorientierung in den Schulen gefragt, die auch frühzeitig Praktika umfasst (unter anderem Werkstatttage). Kein anderes Instrument der Rekrutierung ist erfolgreicher. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung setzen wir uns bessere Lernbedingungen von Azubis und eine laufende Weiterentwicklung der Ausbildungsordnungen ein. Wir brauchen neben einer verbesserten digitalen Ausstattung in allen Schulen auch neue Bildungsformate, die Lehre in Präsenz und Digitales Lernen miteinander verbinden. Wir plädieren zudem für eine Stärkung des Unterrichtsfachs „Wirtschaft“ an allgemeinbildenden Schulen. 

Transformation der Arbeitswelt unterstützen, Anreize für „lebenslanges Lernen“ erhöhen

Betriebliche Qualifizierungen sind ein zentraler Schlüssel, um Fachkräfte zu motivieren und im Betrieb zu halten. Zudem schreiten technische Entwicklungen immer schneller voran, sodass sich Berufsbilder innerhalb eines Erwerbslebens rasant verändern. Neben Fach- und Methodenkompetenz sind für die Transformation der Arbeitswelt übergreifende Fähigkeiten gefragt: zum Beispiel Veränderungsbereitschaft, Flexibilität und Kreativität.
Über die Hälfte der Befragten, insbesondere größere Unternehmen, nutzt gezielte betriebliche Weiterbildungen. Aufgabe der Politik ist es, auch kleinere Betriebe ohne Personalabteilung stärker bei der Qualifizierung ihrer Mitarbeitenden zu unterstützen. Hier setzen wir auf intelligente Förderanreize (etwa Erhöhung des bestehenden Meisterbonus sowie dessen Ausweitung auf Fachwirte) und den Ausbau bereits vorhandener Instrumente (zum Beispiel Weiterbildungsschecks). Einen pauschalen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub im Zuge einer Novellierung des Weiterbildungsgesetzes lehnen wir ab. Bei der sächsischen Weiterbildungsstrategie setzen wir uns zudem für eine stärkere Berücksichtigung der beruflichen Weiterbildung ein. 

Zuwanderung erleichtern – und bekannter machen.

Immer mehr sächsische Unternehmen beschäftigen ausländisches Personal. Im Zuge der demografischen Entwicklung werden die Betriebe künftig noch stärker auf qualifizierte Zuwanderung angewiesen sein. Bisher sind die Möglichkeiten des im Jahr 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes allerdings noch zu wenigen bekannt. Gerade kleinere Unternehmen müssen auf die Chancen des Gesetzes aufmerksam gemacht werden. Besonders KMU sehen größere Herausforderungen, geeignete Fachkräfte im Ausland zu rekrutieren. Passgenaue Beratungs- und Unterstützungsangebote, gegebenenfalls flankiert mit Zuschüssen, sind daher wichtig. Zudem muss die Verfahrensdauer im Zuwanderungsprozess verkürzt werden. Dafür gilt es, die Bearbeitungszeiten von Visa- und Aufenthaltstiteln zu beschleunigen. Im Anerkennungsprozess sehen wir eine stärkere Berücksichtigung von non-formalen Qualifikationen als zielführend. Liegt eine teilweise Anerkennung der Berufsqualifikation vor, ist die finanzielle Förderung der 
Anpassungsqualifizierungen wichtig. Im Bereich der Berufsausbildung sollte auf eine Vorrangprüfung verzichtet werden, um offene Ausbildungsplätze unkompliziert zu besetzen. Um Sachsen als attraktives Zuwanderungsland zu positionieren, bedarf es im Ausland eines zielgerichteten Standortmarketings – unter Einbeziehung von Partnern vor Ort, verbunden mit Informations- und Sprachangeboten für Interessierte.

Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben fördern

Familienfreundliche Maßnahmen als Mittel zur Fachkräftesicherung gewinnen bei sächsischen Unternehmen an Bedeutung. Die Flexibilisierung von Arbeitszeit, Arbeitsort und Arbeitsorganisation steigt durch den technischen Fortschritt. Mobiles Arbeiten sollte im Interesse von Betrieb und Beschäftigten dort eingesetzt werden, wo es möglich und sinnvoll ist. Die konkrete Ausgestaltung ist durch individuelle Vereinbarungen zu regeln.
Der Erhalt von betrieblichen Instrumenten zur Flexibilisierung (zum Beispiel Zeitarbeit oder Befristungen) muss indes auch für die Arbeitgeber sichergestellt werden. Familienfreundliche Personalpolitik sollte außerdem an den Grundsätzen der Freiwilligkeit und Passfähigkeit der Unternehmen orientiert, durch staatliche Förderangebote flankiert werden. Der steuerfreie Zuschuss zur Kinderbetreuung seitens des Arbeitgebers (§ 3 Nr. 33 EStG) sollte ausgeweitet werden – auch auf schulpflichtige Kinder.

Den vollständigen Bericht erhalten Sie auf Anfrage per E-Mail kostenfrei als PDF-Datei.  
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Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus