IHK | Erste Anlaufstelle für alle Fragen rund ums Arbeitsrecht

Ob Klein-, Mittel- oder Großbetrieb ‒ das Arbeitsrecht konfrontiert Unternehmen täglich mit einer Vielzahl von Fragen. Und die müssen oft schnell, immer aber sicher und zuverlässig gelöst werden.

Dabei kann man sich im Arbeitsrecht nicht auf eine geschlossene Kodifikation stützen. Selbst ein Arbeitsvertragsgesetz gibt es nicht. Daher muss auf gesetzliche Grundlagen im allgemeinen Zivilrecht zurückgegriffen werden. Dazu auf zahlreiche Spezialgesetze sowie auf die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG).

Die wichtigste Rechtsquelle für die arbeitsvertragliche Gestaltung bilden die §§ 611 - 630 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Gleichzeitig sind auch immer Spezialgesetze, wie das Arbeitszeitgesetz, zu beachten.

Wir bieten Ihnen Beratungen zu folgenden Themen an:

Unser Geschäftsfeld Recht und Steuern hat zudem die wichtigsten Themen in Form von Merkblättern für Sie zusammengestellt. Nutzen Sie dafür gerne unsere Suchfunktion und setzen Sie den Filter "Merkblatt".

Weiterführende Informationen

Waage und Richterhammer

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein deutsches Bundesgesetz, das Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll. 

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Waage und Richterhammer

Abschluss, Änderung und Beendigung von Arbeitsverhältniss

Der Arbeitsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag. Durch ihn verpflichten sich Arbeitnehmende zur Leistung von Arbeit – und der Arbeitgebende zur Zahlung einer Arbeitsvergütung.

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Waage und Richterhammer

Arbeitsschutz für Schwangere

Die Arbeitsschutzbehörde berät Arbeitgebende zur Durchführung des Mutterschaftsgesetzes (MuSchG) – insbesondere bei der Gefährdungsbeurteilung und der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen.

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Waage und Richterhammer

Arbeitsrechtliche Kündigung

Die Kündigung ist die häufigste Art, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. In Unternehmen, in denen das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist, kann grundsätzlich jedem Arbeitnehmenden jederzeit gekündigt werden. Allerdings sind auch hier einige Regelungen zu beachten.

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Waage und Richterhammer

Arbeitszeit

Das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG) setzt Rahmenbedingungen für die Arbeitszeiten der Arbeitnehmenden in Deutschland. Es ist für Arbeitgebende und Arbeitnehmende verbindlich. 

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Waage und Richterhammer

Gesetzlicher Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers

Ein Urlaubswunsch steht an? Die IHK gibt wichtige Hinweise, wie viel Urlaub Arbeitnehmenden zusteht. Und auch wann und unter welchen Bedingungen der Urlaub genommen werden kann.

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Bankkarte
Sozialversicherung

Sozialversicherungen

Der Schritt in die Selbstständigkeit erfordert neben Mut zum unternehmerischen Risiko auch ein Einarbeiten ins Thema Sozialversicherungen.

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Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Denis Wilde gerne weiter.

T: +49 341 1267-1308
F: +49 341 1267-1420
E: denis.wilde@leipzig.ihk.de

Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus