Streitbeilegung. Bei und mit uns.

Mediations- und Schlichtungsstelle | Schiedsgericht

Das Wirtschaftsleben birgt viel Raum für Konflikte – und diese können sehr vielschichtig sein. Jeder Unternehmende weiß, wie schnell scheinbar einfache Probleme zu einem Rechtsstreit eskalieren können.

Es ist gar nicht so selten, dass eine sachlich geführte Diskussion plötzlich von Emotionen geprägt wird. Positionen verhärten sich. Im Ergebnis werden dann nur noch diese Haltungen vertreten und dann durch das Gericht entschieden. Natürlich wird damit eine Entscheidung in der Sache getroffen. Aber der ursprüngliche Konflikt ist oft nicht gelöst – was gravierende Nachteile haben kann. 

Aus unternehmerischer Sicht finden wirtschaftliche oder persönliche Zielsetzungen im Gerichtsverfahren kaum Beachtung. Ein Schlichtungs- oder Mediationsverfahren oder die Inanspruchnahme eines privaten Schiedsgerichtes bietet hier die große Chance, den Konflikt inhaltlich wirklich zu beenden.

Mediation

Mediation

Das Mediationsverfahren wird auf Antrag eröffnet. Der Mediator setzt sich mit den Konfliktparteien in Verbindung und bittet zum Gesprächstermin.

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Schiedsdericht
Schiedsgerichtliches Verfahren

Schiedsgericht

Bei einem Schiedsgerichtsverfahren trifft ein vorher durch die Parteien festgelegtes Schiedsgericht als einzige Instanz eine endgültige und vollstreckbare Entscheidung.

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Mediation

Schlichtung

Schlichtungsverfahren ermöglichen Ihnen als Unternehmer, unter Beteiligung eines Schlichters schnell und kostengünstig zu einer sachlichen Einigung im Konfliktfall zu kommen.

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Logo des Bündnis Konfliktlösung Sachsen

Konfliktlösung in Sachsen

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