Das Carnet A.T.A./C.P.D. ist ein internationales Zollpapierscheinheft und erleichtert Unternehmen und natürlichen Personen die temporäre Warenausfuhr (Messegüter, Warenmuster und Berufsausrüstung). Das Carnet-Verfahren kann derzeit in rund 80 Staaten angewendet werden. Die Nutzer des Carnets sparen mit diesem Zollverfahren Zeit bei der Einfuhrabfertigung, weitere Zollformalitäten sind in der Regel nicht notwendig. Wir beraten Sie über den aktuellen Stand des Carnet-Verfahrens und besondere Anforderungen einzelner Teilnehmerländer.
In unserem kurzen Demofilm werden Sie kompakt über die Grundlagen des Carnet-Verfahrens informiert.
Vorteile eines Carnet A.T.A. | C.P.D.
- Gültigkeitsdauer ein Jahr
- mehrere Reisen mit einem Carnet möglich (gilt nicht für C.P.D.)
- zügige Grenzabfertigung
- Wegfall von sonstigen Ausfuhrdokumenten. Ausgenommen genehmigungspflichtige Waren
- Keine Zahlung von Abgaben (Sicherheiten) in den Einfuhr- und Durchfuhrländern
- Verwendung in mehr als 40 Länder außerhalb der EU. Eine Übersicht finden Sie in unserem Merkblatt.
Carnets können für alle im IHK-Bezirk ansässigen Firmen und natürlichen Personen ausgegeben werden. Wir beraten Sie gern über die Verwendung und den Ablauf dieses Verfahrens.
Bitte vereinbaren Sie für eine individuelle Beratung einen Termin mit uns.
QR-Code statt Papierformular - Das Carnet A.T.A./C.P.D. ist digital!
Die EU, die Schweiz, Norwegen und das Vereinigte Königreich haben sich auf eine gemeinsame Einführung des volldigitalen Carnets zum 01. Juni 2026 verständigt. Ab diesem Datum ist es in den genannten Ländern verpflichtend, beim Zoll ein volldigitales Carnet vorzulegen. Dies betrifft ausschließlich Carnets, die nach ab dem Stichtag ausgestellt werden. Die Internationale Handelskammer (ICC) plant das volldigitale Carnet bis Ende 2027 vollständig einzuführen. Das Ziel ist die Abwicklung per QR-Code und der vollständige Verzicht auf das papiergebundene Carnet-Heft.
In der Übergangszeit empfehlen wir das parallele Vorgehen. Das bedeutet einmal die Abfertigung des Carnets in Papierform und zeitgleich die digitale Abfertigung, auch wenn Sie ausschließlich in Länder reisen, die am digitalen Verfahren teilnehmen. Es müssen beide Optionen unaufgefordert beim Zoll vorgezeigt werden. Sobald Sie in ein „Papierland“ reisen, ist die zweigleisige Abfertigung obligatorisch.
Was bleibt gleich?
- Die elektronische Antragsstellung über das e-ata-System. Weitere Hinweise zur elektronischen Antragsstellung finden Sie hier
- Nämlichkeitssicherung durch das Binnenzollamt
Was ist neu?
- Die Carnet-Abwicklung volldigital über die ICC-App oder Desktopversion
- Wie erstelle ich das digitale Carnet / den QR-Code?
- Wo erhalte ich eCarnet ID und PIN-Code?
- Ablauf der volldigitalen Carnet-Abwicklung
- Weiterführende Hinweise zum Umgang mit dem digitalen Carnet
- Wie ist der Ablauf bei einer Reise in ein Papierland?
Kosten
Die Kosten für eine Carnet-Ausstellung setzen sich wie folgt zusammen:
- IHK-Ausstellungs- bzw. Bearbeitungsgebühr entsprechend der Gebührenordnung und dem gültigen Gebührentarif.
- ICC-Entgelt (ICC= International Chamber of Commerce): 12,00 EUR zuzüglich USt. Die Rechnungsstellung des ICC-Entgelts erfolgt im Namen und auf Rechnung der DIHK e. V.
- Ein Versicherungsentgelt, das von der IHK an die Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA abgeführt wird. Die Höhe des Versicherungsentgeltes ist abhängig vom Gesamtwert der im Carnet aufgelisteten Güter. Bitte beachten Sie, dass dieses Versicherungsentgelt weder eine Transportversicherung noch eventuell anfallende Abgaben beim Verbleib der Waren im Ausland abdecken.
| Bei einem Warenwert von | bis zu einem Warenwert von | Kautionsversicherung |
|---|---|---|
| 0,01 EUR | 9.999,99 EUR | 46,00 EUR |
| 10.000,00 EUR | 24.999,99 EUR | 79,00 EUR |
| 25.000,00 EUR | 49.999,99 EUR | 138,00 EUR |
| 50.000,00 EUR | 149.999,00 EUR | 250,00 EUR |
| 150.000,00 EUR | 299.999,99 EUR | 455,00 EUR |
| 300.000,00 EUR | 499.999,99 EUR | 750,00 EUR |
| für jede weitere angefangene halbe Million EUR | 500,00 EUR |
Carnet A.T.A. oder Carnet C.P.D.?
Das Wort "Carnet" stammt aus dem Französischen und heißt so viel wie "Heft".
Die Abkürzung "A.T.A." steht für "vorübergehende Einfuhr" (französisch: admission temporaire; englisch: temporary admission). Frei übersetzt heißt "Carnet A.T.A." also Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Einfuhr von Waren.
Das Carnet C.P.D. ist speziell für die vorübergehende Einfuhr von Waren nach Taiwan. Die Abkürzung steht für „Carnet de Passages en Douane for Temporary Admission“, worunter ebenfalls das Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Einfuhr zu verstehen ist. Im Gegensatz zum Carnet A.T.A. ist das Carnet C.P.D. nur für eine Reise nutzbar.
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