Wer im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit Verpackungen umgeht und auf dem Markt bereitstellt – etwa indem er Verpackungen herstellt, befüllt, importiert, verkauft oder in sonst einer Weise in Verkehr bringt – muss umfangreiche verpackungsrechtliche Vorgaben beachten.
Die Verpackungsregulierung in der EU und in Deutschland wird derzeit neu geordnet. Seit dem 11. Februar 2025 ist die EU-Verpackungsverordnung (PPWR-Packaging and Packaging Waste Regulation) in Kraft; sie gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und löst die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie als zentralen europäischen Rahmen ab.
Rechtsrahmen und Übergang
Die bisherige Verpackungsrichtlinie wurde in Deutschland durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) umgesetzt.
Die neue Verpackungsverordnung löst die Richtlinie ab und gilt unmittelbar für alle Mitgliedsstaaten. Die Verordnung will einen einheitlicheren Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle im Binnenmarkt schaffen und verfolgt dabei die EU-Ziele der Transformation der Wirtschaft zu einer ressourceneffizienten und schadstoffarmen Kreislaufwirtschaft. Die PPWR vollzieht dabei einen grundlegenden Systemwechsel: Verpackungen werden nun so behandelt, als seien sie selbst eigenständige Produkte. So muss neben zukünftigen Anforderungen an Verpackungsbeschaffenheit und Verpackungswiederverwendbarkeit ähnlich wie bei einem Produkt nachgewiesen werden, dass die Verpackung mit den Anforderungen der Verordnung konform ist. Daher ist es ratsam, Verpackungen nicht mehr nur als bloßes Verbrauchsmaterial und pauschale Kostenstelle zu führen, sondern Verpackungen wie Kernprodukte in der Prozess-und Datenstruktur des Unternehmens zu erfassen (ERP-Integration, Stücklisten, Datenbasis bzgl. Materialart, Rezyklatanteilen etc. der eingesetzten Verpackungen), um zukünftig alle Informationen systematisch parat zu haben, die für die Erfüllung der PPWR-Anforderungen relevant sind.
Für die nationale Flankierung hat der Bundestag ein Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) beschlossen. Das VerpackDG soll mit Geltungsbeginn der PPWR das bisherige VerpackG ablösen und damit das Zusammenspiel zwischen PPWR und deutschem Vollzug sichern; bewährte Strukturen sollen dabei grundsätzlich erhalten bleiben.
Verpackungsregister und Systembeteiligungspflicht
Das Grundprinzip der erweiterten Herstellerverantwortung mit Registrierungspflicht und Systembeteiligungspflicht wird auch mit der PPWR / VerpackDG bestehen bleiben, dabei gibt es teils neue Voraussetzungen, wann eine Systembeteiligungspflicht besteht. Prinzipiell müssen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen:
-sich im Verpackungsregister ( LUCID-Portal) registrieren,
- ihre Verpackungsmengen bei einem dualen System lizenzieren ( Systembeteiligungspflicht), d.h. Abschluss eines Vertrages mit einem Systembetreiber
- Mengenerfassungen und -meldungen tätigen : Erfassung der auf den Markt gebrachten Verpackungsmengen nach Materialarten, regelmäßige Meldungen an das Verpackungsregister und an den Systembetreiber.
Mit der PPWR wird nicht in jedem Regelungsbereich eine vollständige Harmonisierung des Binnenmarktes einhergehen. Für grenzüberschreitende Lieferketten ist weiter relevant, dass neben dem EU-Rahmen weiterhin nationale Besonderheiten bestehen können. Insbesondere bleibt es bei den Herstellerregistern bei nationalen Lösungen. Es ist also weiterhin für jedes EU-Land eine eigene Registrierung erforderlich.
Einen Überblick über länderspezifische Anforderungen bietet die DIHK-Broschüre „Umgang mit Verpackungen in Europa“.
Wichtig ist die rechtliche Trennung von Registrierung und Lizenzierung / Systembeteiligung: Die Registrierung an sich ist kostenlos, soll Transparenz schaffen und ist Voraussetzung für das Inverkehrbringen betroffener Verpackungen, während die Systembeteiligung die Finanzierung von Sammlung, Sortierung und Verwertung bestimmter Verpackungen sicherstellt.
Zentrale Neuerungen der Verpackungsverordnung
Die PPWR führt mehrere Rollendefinitionen ein (Verpackungs- Erzeuger, -Hersteller, -Importeuer, -Vertreiber). Gerade die Rollenbestimmung ist praxisrelevant, weil sich je nach Rolle die verschiedenen Pflichten anschließen. Ein Akteur kann je nach Fallkonstellation gleichzeitig mehrere Rollen und damit verbundene Pflichten einnehmen. Zusammenfassende Informationen zu den Rollendefinitionen und den schrittweise in Kraft tretenden Vorgaben der PPWR gibt es u.a. auf dem Merkblatt der DIHK.
Wichtig: Die PPWR definiert „Hersteller“, „Erzeuger“ usw. im Sinne rechtlicher Rollen anders als das, was man einem allgemeinen Verständnis nach denken würde, wer diesen Rollen einnimmt. Ob beispielsweise der tatsächliche Produzent der Verpackung auch die Rolle des Herstellers im Sinne der PPWR einnimmt, hängt vom konkreten Fall ab. Der Hersteller muss die Registrierungs-und Systembeteiligungspflichten erfüllen und der Erzeuger hat die Verantwortung für die Konformität der Verpackung. Die ZSVR bietet zu den Rollenbestimmungen und den Pflichten Hilfestellungen und nähere Informationen: PPWR: Wer ist Erzeuger und Hersteller?
Bereits mit Geltungsbeginn der PPWR ab dem 12. August 2026 sind vor allem erste Vorgaben zu Stoffbeschränkungen, Kennzeichnung, technischer Dokumentation und Konformitätsbewertung / Konformitätserklärung relevant. Hinzu kommen- gestuft in den Folgejahren und teils für bestimmte Verpackungsarten– die neuen materiellen Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteilen, Verpackungsminimierung, Leerraumbegrenzung, Wiederverwendung, Wiederbefüllung und einzelne Verbote bestimmter Verpackungsformate.
Wichtig: Nicht alle Anforderungen greifen vollständig automatisch zum gleichen Zeitpunkt. Zahlreiche Vorgaben werden schrittweise eingeführt und die konkrete Umsetzungspraxis hängt in vielen Bereichen von noch zu erlassenden delegierten Rechtsakten, Durchführungsrechtsakten, Leitlinien oder Normen ab; dadurch können sich Pflichten in einzelnen Bereichen noch konkretisieren oder verschieben.
Die Europäische Kommission hat hinsichtlich der Rollen, weiterer Kernbegriffe und häufiger Fragestellungen einen Leitfaden zur PPWR sowie FAQs veröffentlicht. Diese Dokumente sollen zusätzliche Orientierung schaffen, ändern aber die Verordnung selbst nicht.
| Zeitpunkt | wesentliche Entwicklungen |
|---|---|
| 12. August 2026 | Geltungsbeginn der PPWR; erste unmittelbar relevante Vorgaben betreffen u. a. Rollen, Kennzeichnung, Stoffbeschränkungen und Konformität |
| Ab 2026/2027 ff. | Weitere Durchführungsrechtsakte und Leitlinien der EU-Kommission konkretisieren u.a. Vorgaben zur Rezyklatberechnung, Wiederverwendung und Leerraumvorgaben |
| 12. Februar 2028 / 1. Januar 2030 ff. | Weitere materielle Pflichten und Konkretisierungen zu Vorgaben greifen schrittweise, etwa zu Kompostierbarkeit, Leerraumbegrenzung, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteilen, Verpackungsminimierung und Wiederverwendungszielen |
Handlungsempfehlungen für Unternehmen
- Verpackungsportfolio erfassen: Alle eingesetzten Verpackungen nach Art / Material, Funktion, Vertriebsweg und Pflichtenprofil systematisieren
- Rollen sauber bestimmen: Prüfen, in welcher Rolle das Unternehmen je Verpackungsart handelt; ggf. Zuständigkeiten intern und mit Lieferanten / Akteuren aus der Lieferkette klären und ggf. die Prozesse auf die neuen Pflichten umstellen:
-Lieferkette vorbereiten: ggf. von Lieferanten frühzeitig belastbare Angaben zu Materialzusammensetzung, Stoffbeschränkungen und technischer Dokumentation anfordern
-Verpackungsdesign auf zukünftige Anforderungen prüfen und umstellen: Leerraum, Materialeinsatz, Rezyklatgehalt, Recyclingfähigkeit und Möglichkeiten für Wiederverwendung oder Wiederbefüllung frühzeitig in Entwicklungs- und Einkaufsprozesse integrieren
Rechtsmonitoring: Entwicklungen zu den Regelungen und Geltungsbeginn der einzelnen Regelungen fortlaufend beobachten, insbesondere Delegierte Rechtsakte, Durchführungsrechtsakte, Leitlinien und Normungsentwicklungen
Links & Hilfestellungen
Informationen der DIHK: Umgang mit Verpackungen in Europa / Regelungen in anderen Ländern
Leitfaden der Europäischen Kommission zur PPWR
FAQ der Europäischen Kommission zur PPWR
Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)_Gesetzestext
EU-Verpackungsverordnung (PPWR)_Gesetzestext
Informationen der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)
PPWR und VerpackDG – was sich für Sie ändert
Serviceverpackungen: Was ändert sich durch die PPWR?
Versandhandel und Onlinehandel: Was ändert sich durch die PPWR?
Rollenbestimmung: Wer ist Erzeuger und wer ist Hersteller?
Systembeteiligung und Datenmeldung-so gehts!
Ich möchte diesen Beitrag teilen