Berichtspflichtige Unternehmen

Die Berichtspflicht hängt typischerweise von der Größe des Unternehmens ab. Größere Unternehmen sind in der Regel eher dazu verpflichtet, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Eine Ausnahme bilden kommunale Unternehmen. Eine mittelbare Berichtspflicht tritt auf, wenn öffentliche Unternehmen gemäß den Bestimmungen des Landesgesetzes, der Satzung oder des Gesellschaftervertrags, unabhängig von ihrer Größe, wie große Kapitalgesellschaften behandelt werden müssen.

Welche Unternehmen müssen ab wann berichten:

UnternehmenstypBerichtsjahr
Unternehmen, die bereits nach der NFRD berichten

2025
(Datenbasisjahr 2024)

Großunternehmen, die bisher noch nicht unter die NFRD fallen

2026
(Datenbasisjahr 2025)

Kapitalmarktorientierte KMU

2027
(Datenbasisjahr 2026)

Was sind Großunternehmen?

Nach dem HGB §267 Absatz 3 sind große Kapitalgesellschaften solche, die mindestens zwei der drei folgenden Merkmale überschreiten:

  • Bilanzsumme: 25 Millionen EURO
  • Umsatzerlös: 50 Millionen EURO
  • 250 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt (ohne Auszubildende)

Berichtsstandards

Für die Vereinheitlichung der Berichte auf EU-Ebene wurden die "European Sustainabilty Reporting Standards" (ESRS) von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Auftrag der Europäischen Kommission erstellt. Diese Standards werden in "Sets" entwickelt und verabschiedet:

  • Set 1: Zwölf Berichtsstandards, ab 2024
  • Set 2: Vereinfachte Berichtsstandards für börsengelistete kleine und mittlere Unternehmen, ggfs. Erweiterung
  • Set 3ff.: Branchenbezogene Berichtsstandards und Berichtsstandards für Unternehmen aus Drittländern

Überblick Set 1

Vom Set 1 sind alle Unternehmen betroffen, die der CSRD unterliegen. Es umfasst zwei übergreifende ESRS und zehn themenspezifische ESRS:

  • Übergreifende Standards
    ESRS 1: Allgemeine Anforderungen
    ESRS 2: Allgemeine Angaben
  • Umwelt
    ESRS E1: Klimawandel
    ESRS E2: Umweltverschmutzung
    ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen
    ESRS E4: Biologische Vielfalt und Ökosystem
    ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
  • Soziales
    ESRS S1: Eigene Belegschaft
    ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
    ESRS S3: Betroffene Gemeinschaften
    ESRS S4: Verbraucher und Endnutzer
  • Unternehmensführung
    ESRS G1: Unternehmenspolitik

Wesentlichkeitsanalyse

Die Wesentlichkeitsanalyse ist ein zentrales Konzept in der Nachhaltigkeitsberichterstattung, das darauf abzielt, die wichtigsten Themen zu identifizieren, über die ein Unternehmen berichten sollte, um den Anforderungen seiner Stakeholder gerecht zu werden. Insbesondere ist hier die "doppelte Wesentlichkeit" zu nennen, die die Relevanz von Nachhaltigkeitsaspekten nach den wesentlichen Auswirkungen für die Öffentlichkeit ("impact materiality") sowie den finanziellen Auswirkungen auf das Unternehmen ("financial materiality") berücksichtigt. Anzumerken ist, dass die Wesentlichkeitsanalyse nicht nur ein Werkzeug für die Nachhaltigkeitsberichterstattung darstellt, sondern ebenso deren Erkenntnisse in weitere unternehmensrelevante Entscheidungen oder die Strategie des Unternehmens einfließen lassen kann.

Hilfestellungen

Leitfaden der IHK für München und Oberbayern

Umsetzungshilfen der EFRAG

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Bei Fragen hilft Ihnen Benjamin Rummel gerne weiter.

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Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus