Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM): FuE-Einzelprojekte
Ziel
Mit dem Förderprogramm sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen, einschließlich junger Unternehmen (Unternehmen, deren Gründung nicht länger als zehn Jahre zurückliegt) des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig gestärkt und dadurch ein Beitrag zum Wachstum der Unternehmen geleistet werden.
a) Kleine Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz/Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. haben sowie mittlere Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft.
b) Sowie weitere eigenständige mittelständische Unternehmen mit Geschäftsbetrieb in Deutschland oder mit mindestens einer Niederlassung in Deutschland, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 500 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von unter 50 Mio. € erzielen.
c) Weitere mittelständische Unternehmen, die zum Zeitpunkt beziehungsweise im Zeitraum der Auszahlung der Beihilfe eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 1000 Personen beschäftigen und mit mindestens einem kleinen Unternehmen gemäß a) kooperieren, dessen FuE-Projekt gefördert wird.
Empfänger
Antragsberechtigt sind:
a) Kleine und mittlere Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft.
b) Sowie weitere eigenständige mittelständische Unternehmen mit Geschäftsbetrieb in Deutschland oder mit mindestens einer Niederlassung in Deutschland, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 500 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von unter 50 Mio. € erzielen.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und diese unterstützende Leistungen zur Markteinführung für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.
Art, Umfang und Höhe
Die Förderung der Unternehmen für FuE-Projekte erfolgt grundsätzlich bis zu den in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Fördersätzen, die auf die zuwendungsfähigen Kosten bis zu einer maximalen Höhe von 690.000 Euro bezogen werden.
Unternehmensgröße | Einzelprojekte |
kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen und kleine junge Unternehmen | 45 % |
kleine Unternehmen | 40% |
mittlere Unternehmen | 35% |
Unternehmen gemäß Buchstabe b) | 25% |
Kleine und mittlere Unternehmen können zusätzlich zu dem geförderten FuE-Projekt ergänzende Leistungen für Durchführbarkeitsstudien bis zu einer maximalen Höhe von 125.000 Euro je nach förderfähigen Komponenten sowie zur Markteinführung bis zu einer maximalen Höhe von 100.000 Euro beantragen.
Zu den förderfähigen Komponenten der Durchführbarkeitsstudie zählen:
- Technische Vorprojekte, Vorstudien und Tests, die zur Bewertung und Analyse des Potenzials und der Erfolgsaussichten des FuE-Projektes beitragen
- Untersuchung des Stands von Wissenschaft, Forschung, Technik und einer summarischen Prüfung der Schutzrechtesituation
- Die Identifizierung der im Rahmen des Projektes notwendigen FuE-Arbeiten
- Ermittlung notwendiger wissenschaftlich-technischer Ressourcen sowie erforderlicher Kooperationspartner/ Auftragnehmer
- Analyse/Auslotung des Marktpotenzials
Zu den Leistungen Markteinführung zählen:
- "Innovationsberatungsdienste": Beratung, Unterstützung und Schulung in den Bereichen Wissenstransfer, Erwerb, Schutz und Verwertung immaterieller Vermögenswerte sowie Anwendung von Normen und Vorschriften, in denen diese verankert sind;
- "innovationsunterstützende Dienstleistungen": Bereitstellung von Büroflächen, Datenbanken, Bibliotheken, Marktforschung, Laboratorien, Gütezeichen, Tests und Zertifizierung zum Zweck der Entwicklung effizienterer Produkte, Verfahren oder
- "Messeauftritte" sowie „Beratung zu Produktdesign und Vermarktung“ (unter Berücksichtigung De-Minimis-Verfahren)
Als zuwendungsfähige Kosten sind projektbezogen folgende Kostenpositionen zu nennen:
Personalkosten
- Ausgangspunkt ist das Bruttogehalt der beteiligten Personen im Monat der Antragsstellung. Die Personalkosten sind aus den personengebundenen Stundensätzen im Antragsjahr und den förderfähigen produktiven Jahresarbeitsstunden zu ermitteln. Gehaltskosten sind bis zu max. 150.000 Euro pro Person und Jahr zuwendungsfähig.
- Soweit Geschäftsführer oder Unternehmensinhaber im Projekt tätig werden, dürfen hierfür nur Personaleinzelkosten von entsprechenden vergleichbaren leitenden Mitarbeitern im Projekt verrechnet werden.
- Die projektbezogenen Personenstunden sind bei den Zuwendungsempfängern mit Beginn des Projektes pro Tag mindestens innerhalb von drei Monaten von jeder am Projekt mitarbeitenden Person im Stundennachweis zu erfassen und monatlich mit Datumsangabe zu unterzeichnen.
Kosten für projektbezogene Aufträge an Dritte und FuE-Aufträge
- Als projektbezogene Aufträge an Dritte gelten nur Fremdleistungen. Diese sind grundsätzlich bei FuE-Projekten bis zu 25% der Personaleinzelkosten der Gesamtkosten zuwendungsfähig.
- Qualifizierte FuE-Anträge an einen Forschungspartner mit ausreichend qualifiziertem wissenschaftlich-technischem Personal verfügen, Neueinstellungen oder zeitweilige vertraglich geregelte Personalaufnahmen vorgesehen sind. Die Aufträge oder zeitweiligen Personalaufnahmen müssen jeweils mindestens 30% und zusammen höchstens 70% der Personenmonate des Projektes aufweisen.
Übrige Kosten
- Alle übrigen projektbezogenen Kosten werden für Unternehmen und Netzwerkmanagement-Einrichtungen auf maximal 100% und für Forschungseinrichtungen auf maximal 85% der Personalkosten begrenzt und damit abgegolten.
- Betroffen sind auch Kostenarten wie die Materialkosten, die Abschreibungen auf vorhabenspezifische Anlagen und Geräte sowie die Reisekosten als auch Steigerungen der Personalkosten während der Projektlaufzeit.
- Nicht förderfähig sind Kosten für externe Beratungsleistungen, insbesondere Beratung für die Antragstellung und Administration des geförderten FuE-Projektes.
Verfahren
Bewilligungsbehörde ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz oder ein von ihm beauftragter Projektträger.
Anträge können nur auf amtlichem Vordruck oder mit gleichen Informationen und einer rechtsverbindlichen Unterschrift mittels elektronischer Medien gestellt werden.
Informationen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Weitere Informationen
Projekträger:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Steinplatz 1
10623 Berlin
Telefon +49 30 310078-380
Fax +49 30 310078-102
zimnoSpam@vdivde-it.de