Berufliche Weiterbildung Sachsen
Ziel
Verbesserung der beruflich nutzbaren Kompetenzen bzw. Qualifikationen mittels
- Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen
- Aufbau und Stärkung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen und Qualifikationen
- Erhalt und Ausbau der Beschäftigungsfähigkeit
- Steigerung der Beschäftigungschancen
Empfänger
Programmteil individuell:
natürliche Personen, die
- erwerbstätig sind mit einem bestehenden Arbeitsverhältnis,
- einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen von 3.700 € und
- Hauptwohnsitz Freistaat Sachsen
Programmteil betrieblich:
Unternehmen (natürliche bzw. juristische Personen oder Personenvereinigungen des Privatrechts) und Selbständige mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen und max. 500 Beschäftigten.
Die Teilnehmenden müssen ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Sachsen haben und sind entweder die Selbstständigen selbst, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten oder Praktikanten.
Gegenstand der Förderung
Programmteil individuell:
Vorhaben der individuell berufsbezogenen Bildung bzw. Weiterbildung
Programmteil betrieblich:
Förderung von Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung
Art, Umfang und Höhe
betriebliche Weiterbildung:
Zuschus als Festbetragsfinanzierung mit einem Fördersatz von 50 % der förderfähigen Gesamtkosten (Weiterbildungskosten und ggf. Prüfungsgebühren)
Für die betriebliche Weiterbildung beträgt die maximale Zuschusshöhe 4.500 €.
Fahrt- und Unterbringungskosten sind nicht förderfähig.
individuelle Weiterbildung:
Zuschus als Festbetragsfinanzierung mit einem Fördersatz von in der Regel 50 % der förderfähigen Gesamtkosten (Weiterbildungskosten und ggf. Prüfungsgebühren). Für geringfügig Beschäftigten gilt ein Fördersatz von in der Regel 80 %.
Für die individuell berufsbezogene Weiterbildung beträgt der maximale Zuschuss 4.500 EUR.
Fahrt- und Unterbringungskosten sind nicht förderfähig.
Verfahren
Der Antrag ist über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Mit der Bildungsmaßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Erst danach darf eine verbindliche Anmeldung sowie Zahlungen erfolgen.
Informationen
Weitere Informationen zum Programmteil individuell und zum Programmteil betrieblich erhalten Sie auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank (SAB).