Berufliche Weiterbildung Sachsen (ReactEU)
Hinweis
Anträge für die betriebliche Weiterbildung können nur noch bis zum 17.07.2022 gestellt werden!
Für die individuelle Weiterbildung sind seit 01.04.2022 keine Anträge mehr möglich.
Ziel
Verbesserung der beruflich nutzbaren Kompetenzen bzw. Qualifikationen sowie der Steigerung der Beschäftigungschancen von Personen mit einem erhöhten Förderbedarf hinsichtlich der Beteiligung an beruflicher (Weiter-)Bildung.
Empfänger
Programmteil individuell:
- Beschäftigte, die nicht im öffentlichen Dienst tätig sind
- Auszubildende, Berufsfachschüler (ab vollendetem 18. Lebensjahr)
- andere Personengruppen, die (wieder) in das Erwerbsleben eintreten wollen, wie beispielsweise arbeitslose Nichtleistungsempfänger
- Hauptwohnsitz muss im Freistaat Sachsen liegen
Programmteil betrieblich:
Arbeitgeber (natürliche bzw. juristische Personen oder Personenvereinigungen des Privatrechts) und Selbständige mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen.
Gegenstand der Förderung
Programmteil individuell:
Vorhaben der individuell berufsbezogenen Bildung bzw. Weiterbildung
Programmteil betrieblich:
Förderung von Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung, die dem Aufbau bzw. der Stärkung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen und Qualifikationen sowie der Steigerung der Beschäftigungschancen insbesondere im Hinblick auf krisenbedingte sowie strukturelle, ökologische und digitale Veränderungen dienen.
Art, Umfang und Höhe
betriebliche Weiterbildung:
Es gibt zwei Varianten, die Förderung für Ihre Weiterbildung zu beantragen und abzurechnen.
1. Sie beantragen die Förderung als Gesamtbetrag für die gesamte Weiterbildung (Weiterbildungspauschale)
2. Besteht die Weiterbildung aus mehreren Abschnitten, können Sie die Förderung auch in Teilbeträgen als Modulpauschale beantragen.
Die Pauschale berechnet sich aus dem jeweiligen Fördersatz (z. B. 50 %) auf die förderfähigen Gesamtkosten (Weiterbildungskosten und ggf. Prüfungsgebühren)
Für die betriebliche Weiterbildung beträgt die maximale Zuschusshöhe
– für bis zu 5 Teilnehmer: 4.000,00 EUR
– ab 6 Teilnehmer: 5.000,00 EUR
Die Weiterbildungskosten müssen mindestens 700 EUR betragen. Sind ausschließlich Auszubildende Teilnehmer der Weiterbildung, betragen die Mindestkosten der Weiterbildung 430 EUR
individuelle Weiterbildung:
Förderung bis zu 80 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss. Der Förderantrag kann mit drei Angeboten eingereicht werden. Noch einfacher wird es, wenn die Weiterbildungskosten unter 5.000,00 EUR (ohne MwSt.) betragen. Dann reicht es aus, zusammen mit Ihrem Förderantrag lediglich das ausgewählte Angebot einzureichen.
Für die individuell berufsbezogene Weiterbildung beträgt der maximale Zuschuss 4.000,00 EUR.
Verfahren
Der Arbeitgeber sucht sich eine Weiterbildung für seine Mitarbeiter aus, holt drei Angebote externer Bildungsanbieter ein und stellt den Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Zur Vereinfachung des Förderverfahrens ist bei Weiterbildungskosten bis 5.000,00 EUR (ohne MwSt.) zusammen mit dem Förderantrag nur das ausgewählte Angebot einzureichen. Eine Einreichung von drei Angeboten ist dann nicht notwendig.
Der Antrag ist über das Onlineformular im Förderportal auszufüllen. Die verbindliche Anmeldung und Teilnahme an der Weiterbildung dürfen erst nach Antragseingang in der SAB erfolgen.
Informationen
Weitere Informationen zum Programmteil individuell und zum Programmteil betrieblich erhalten Sie auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank (SAB).
Anbieter von Weiterbildungsangeboten finden Sie u.a. auf dem offiziellen Bildungsportal des Freistaates Sachsen.