Krisenbewältigung und Neustart (KUNST)
Ziel
Unterstützung für die Begleitung von sächsischen Unternehmen nach erfolgreicher Überwindung einer Krisensituation.
Empfänger
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, des Handels, des Handwerks und Dienstleistungssektors sowie Angehörige der Freien Berufe in Sachsen, bei denen die Insolvenz ansteht, die jedoch sanierungsfähig sind und damit gute Fortführungsprognosen im Insolvenzverfahren und darüber hinaus im Rahmen eines Insolvenzplanes haben.
Gegenstand der Förderung
Es besteht die Möglichkeit
- der anteiligen Kostenübernahme zur Erstellung des Insolvenzplans
- der anteiligen Finanzierung von Neu- bzw. Ersatzinvestitionen nach Vorlage eines bestätigten Insolvenzplanes
Art, Umfang und Höhe
Die Darlehen für die Finanzierung von Betriebsmitteln, Neu- oder Ersatzinvestitionen haben folgende Konditionen:
- Kreditbetrag
mind. 25.000 € und max. 1 Mio. €
jedoch max. 80 % des Gesamtbedarfes - Zinssatz
marktüblicher Festzinssatz - Laufzeit
max. 48 Monate, ggf. 1 tilgungsfreies Jahr - Sicherheiten
Persönliche Haftung der Inhaber/Gesellschafter (Bürgschaft mit notariellem Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung), ansonsten freies Anlagevermögen, sonstige Drittsicherheiten
Die nicht rückzahlbare Zuwendung zu den Kosten für die Erstellung eines Insolvenzplanes beträgt bis zu 50 % der Planerstellungskosten, maximal 10.000 EUR.
Verfahren
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens direkt bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zu stellen. Es wird ein Vorab-Gespräch im Beratungszentrum Konsolidierung (BZK) der SAB empfohlen.
Informationen
Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen finden Sie auf der Internetseite der SAB.
Ansprechpartner in der IHK zu Leipzig sind die Branchenbetreuer.