Kälte- und Klimaanlagen
Ziel
Die Förderung dient der Unterstützung von Unternehmen bei der Steigerung der Energieeffizienz und der Reduktion von CO2-Emissionen.
Durch die finanzielle Förderung sollen klimafreundliche Kälte- und Klimaanlagen zum Einsatz kommen, um die Umweltbelastung zu reduzieren und Betriebskosten zu senken.
Empfänger
Antragsberechtigt sind Unternehmen, kommunale Betriebe sowie sonstige juristische Personen mit Sitz in Deutschland, die Investitionen in energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen planen und umsetzen möchten.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Investitionen in energieeffiziente und klimafreundliche Kälte- und Klimaanlagen, darunter:
- Neuanschaffung energieeffizienter Kälte- und Klimaanlagen
- Optimierung und Modernisierung bestehender Systeme zur Effizienzsteigerung
- Einsatz natürlicher Kältemittel zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen
- Installation von Wärmerückgewinnungssystemen zur Nutzung von Abwärme
- Maßnahmen zur Verbesserung der Systemregelung und Steuerung
Art, Umfang und Höhe
- Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
- Die Förderquote beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, abhängig von der Unternehmensgröße und der gewählten Maßnahme.
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können erhöhte Förderquoten erhalten.
- Die maximale Fördersumme ist je nach Maßnahme unterschiedlich und richtet sich nach den förderfähigen Investitionskosten.
Verfahren
- Antragstellung über das BAFA-Onlineportal vor Beginn der Maßnahme.
- Prüfung des Antrags und Bewilligung durch das BAFA.
- Umsetzung der geförderten Maßnahme innerhalb des vorgegebenen Zeitraums.
- Einreichung des Verwendungsnachweises und weiterer erforderlicher Unterlagen nach Abschluss der Maßnahme.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach erfolgreicher Prüfung durch das BAFA.
Informationen
Detaillierte Informationen, Antragsformulare und Merkblätter finden Sie auf der Webseite des BAFA: www.bafa.de
Direkte Links zu den Merkblättern und relevanten Dokumenten: