INQA-Coaching
Ziel
INQA-Coaching knüpft an das erfolgreiche Vorgänger-Programm uWM (unternehmensWert: Mensch) an. Hierbei werden kleine und mittlere Unternehmen mittels agiler Methoden unterstützt, passgenaue Lösungen für die personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarfe im Zusammenhang mit der digitalen Transformation zu finden. Ziel ist es, sich als Unternehmen zukunftsfähig aufzustellen und eigenständig auf Veränderungsprozesse reagieren zu können. INQA-Coaching ist ein mitarbeiterorientiertes Förderprogramm.
Empfänger
Antragsberechtigt für eine beteiligungs- und prozessorientierte Beratung sind rechtlich selbstständige Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe und gemeinnützige Unternehmen/Vereine, die
- ihren Sitz und ihre Arbeitsstätte in Deutschland haben,
- zum Zeitpunkt der Scheckvergabe seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen,
- im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung mindestens eine sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bzw. einen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Vollzeit (Jahresarbeitseinheit, JAE) hatten,
- weniger als 250 Beschäftigte (in JAE) haben und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro erzielten.
Art, Umfang und Höhe
Das Coaching von KMU wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Der Zuschuss wird wie folgt gewährt: pro Beratungstag: 80 Prozent (ESF Plus- und Bundesmittel) des nachfolgend genannten maximal zulässigen Tageshöchstsatzes. Die Beratung kann max. 12 Tage dauern bei einer max. Bemessungsgrundlage von 1.200 EUR pro Beratungstag. Die Restkosten tragen die Unternehmen selbst. Bei der Beantragung unterstützt die Erstberatungsstelle kostenfrei.
Gegenstand der Förderung
Die betrieblichen Gestaltungsfelder der Arbeit der Zukunft sind im Kontext der digitalen Transformation vielfältig: Es geht um Produktionsmodelle und Arbeitsorganisation, aber auch um Personalpolitik, Beschäftigung und Qualifizierung – genauso wie um Sozialbeziehungen und Kultur, Führung, berufliche Entwicklung und Karriere, aber auch den Arbeitsplatz der Zukunft, Arbeitszeit- und Leistungspolitik sowie neue Geschäftsmodelle und Innovationsstrategien.
Verfahren
- Erstberatung bei einer Erstberatungsstelle: Die Erstberatung ist kostenfrei und dient der Klärung der Förderfähigkeit sowie der Ermittlung des Bedarfes. Wird die Förderfähigkeit festgestellt, wird ein Beratungscheck ausgestellt, mit dem die Prozessberatung in Anspruch genommen werden kann.
- Prozessberatung: Aus einem Beraterpool kann ein autorisierter Prozessberater ausgewählt werden. Die Beratung selbst findet im Unternehmen statt und muss in einem Zeitraum von 7 Monaten durchgeführt werden.
- Ergebnisgespräch: Nach Abschluss der Beratung findet Gespräch mit der Erstberatungsstelle zur Ergebnisevaluation statt.
Informationen
Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen finden Sie auf der Internetseite zum Förderprogramm.
Hinweis
Ihre Erstberatungsstelle im Kammerbezirk Leipzig:
ARBEIT UND LEBEN Sachsen e. V.
Ansprechpartner: Dr. Jens Matthes
Torgauer Platz 3, 04315 Leipzig
Telefon: 0341 710050
E-Mail: matthes@arbeitundleben.eu