ERP-Gründerkredit StartGeld
Ziel
Zinsgünstige Finanzierung von betrieblich bedingten Investitionen und Betriebsmitteln.
Empfänger
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine freiberufliche Existenz oder ein gewerbliches Unternehmen einschließlich eines gewerblichen Sozialunternehmens mit Gewinnerzielungsabsicht in Deutschland im Neben- oder Vollerwerb gründen oder hierfür Festigungsmaßnahmen mit einem Vorhabensbeginn innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit durchführen.
Antragsberechtigt sind darüber hinaus gemeinwohlorientierte Unternehmen. Dies gilt sowohl für kleine gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht als auch für kleine gemeinnützige Unternehmen. Es gilt analog die Definition für kleine und mittlere Unternehmen der Europäischen Union.
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- mittlere und große Unternehmen
- Unternehmen, die vor mehr als fünf Jahren ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben
- Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten
- Unternehmen, die landwirtschaftliche Produkte erzeugen oder in der Fischerei tätig sind
Gegenstand der Förderung
Unterstützt werden können alle Formen der Existenzgründung und -festigung, also Errichtung, Erwerb sowie Übernahme oder Beteiligung (bei aktiver Mitunternehmerschaft). Ebenso wird die erneute unternehmerische Tätigkeit als „zweite Chance“ ermöglicht.
Mitfinanziert werden alle Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
Nicht gefördert werden
- Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen Dritter
- Baumaßnahmen für "Betreutes Wohnen"
- Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmensanteile
- Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen
Art, Umfang und Höhe
- Kreditbetrag
max. 125 TEUR, davon bis zu 50 TEUR für Betriebsmittel
100 % Förderung der Investitionskosten und Betriebsmittel
100 % des Kreditbetrags werden ausgezahlt - Zinssatz
ist abhängig von Laufzeit
über die Kreditlaufzeit festgeschrieben
es gilt der Programmzinssatz des Tages der Zusage und dieser orientiert sich an der Kapitalmarktentwicklung - Laufzeit
Mindestlaufzeit 2 Jahre
bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr
bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren - Sicherheiten
80 % Haftungsfreistellung für die Bank
kein Eigenkapital erforderlich
Mitfinanziert werden zum Beispiel:
- Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten
- Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Erstausstattung und betriebsnotwendige langfristige Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers
- Betriebsmittel bis 50 TEUR
Verfahren
Anträge sind über die Hausbank an die KfW vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Informationen
Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen finden Sie auf der Internetseite der KfW.
Ansprechpartner in der IHK zu Leipzig sind die Branchenbetreuer.