ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge
Ziel
zinsgünstige Finanzierung von Existenzgründungen, Nachfolgen, Jungunternehmen mit 100 % Garantieübernahme durch eine Bürgschaftsbank
Empfänger
Existenzgründer/innen (auch freiberuflich Tätige)
Unternehmensnachfolger/innen
Junge Unternehmen (bis 5 Jahre nach Geschäftsaufnahme)
Art, Umfang und Höhe
Zinssätze und Laufzeiten
Folgende Laufzeiten sind möglich:
- 15 Jahre bei 5 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
- 10 Jahre bei 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
Informationen zu den Zinssätzen entnehmen Sie bitte der Konditionenübersicht.
Kredithöhe
- Sie erhalten bis zu 500.000 Euro Kreditbetrag je Antragstellerin oder Antragsteller.
- Der Kreditbetrag darf nicht mehr als 35 % der förderfähigen Kosten ausmachen.
Auszahlung
- Sie erhalten 100 % des Kreditbetrags ausgezahlt.
- Sie können den Kredit in einer Summe oder in Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen. Eine Verlängerung ist im Einzelfall möglich.
Vorzeitige Rückzahlung
Außerplanmäßige Voll- oder Teilrückzahlungen sind gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Sicherheiten
Die Kreditnehmerin oder der Kreditnehmer haftet persönlich, außerdem muss eine Bürgschaftsbank die 100 %-ige Garantie übernehmen.
Darüber hinaus sind keine Sicherheiten zu stellen.
Gegenstand der Förderung
Mit dem ERP-Förderkredit werden folgende Maßnahmen gefördert:
- Gründung einer freiberuflichen Existenz, eines gewerblichen Unternehmens
- Übernahme eines gewerblichen Unternehmens oder einer tätigen Beteiligung an einem solchen Unternehmen sowie Aufstockung einer entsprechenden Beteiligung
- Festigungs- und Erweiterungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen
Förderfähig sind folgende Kosten:
- Investitionen
- Betriebsmittel
- Warenlager
- Übernahme und Beteiligung
Verfahren
Anträge sind über die Hausbank an die KfW vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Schritt 1: Beantragung des Kredites bei der Hausbank
Schritt 2: Die Hausbank stellt einen Antrag zur Garantieübernahme bei der zuständigen Bürgschaftsbank
Schritt 3: Die Bank stellt einen Antrag zur Refinanzierung bei der KfW. Nach positiver Risikoprüfung durch die Bürgschaftsbank prüft die KfW, ob der Antragsteller/die Antragstellerin förderfähig ist und schickt anschließend eine Zusage an den Finanzierungspartner.
Schritt 4: Erhalt der Zusage und Start des Vorhabens. Sobald der Finanzierungspartner eine Zusage für die Förderung erhalten hat, kann der Antragsteller/die Antragstellerin den Kreditvertrag bei der Hausbank abschließen. Der Kreditbetrag kann zeitnah abgerufen werden.
Informationen
Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen finden Sie auf der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077) | KfW
Ansprechpartner in der IHK zu Leipzig sind die Branchenbetreuer