Fremddienstleistereinsatz in der IHK zu Leipzig
Informationen und Hinweise für beauftragte Fremddienstleister
Zur Auftragserfüllung durch Fremddienstleister setzt die IHK zu Leipzig auf ein Fremdfirmenmanagement. Grundlagen für die Zusammenarbeit regelt die IHK zu Leipzig in der Fremddienstleisterordnung, Hausordnung sowie Brandschutzordnungen. Diese sind Vertragsbestandteile bei allen Aufträgen der IHK zu Leipzig.
Arbeitsunfälle, Schäden an Betriebseinrichtungen, Umweltschäden, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren sollen damit vermieden werden.
Fremddienstleister müssen sich vor Auftragsausführung über die aktuell gültigen Vorschriften inklusive aller Anlagen informieren und die Kenntnis sowie Einhaltung durch ihre Beschäftigten sowie von ihnen eingesetzten Subunternehmen einschließlich deren Beschäftigten sicherstellen.