Elektronische Rechnungen
Seit dem 27. November 2020 sind Lieferanten, die als Auftragnehmer für den Bund und seine Behörden tätig sind, zum Versand elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) verpflichtet. Das sieht die E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV) vom 6. September 2017 vor. Ausgenommen von der Verpflichtung zur E-Rechnungsstellung sind Direktaufträge bis zu einem Auftragswert von 1.000 Euro.
Die Vorteile von E-Rechnungen gegenüber papierbasierter Rechnungsstellung sind naheliegend. Der Wegfall von Druckarbeiten und Postversand spart Zeit und Geld. So nutzen bereits viele Unternehmen die Möglichkeit, Rechnungen elektronisch als PDF-Dokument zu verschicken. E-Rechnungen mit einem strukturierten Datensatz bieten zudem den entscheidenden Vorteil der Maschinenlesbarkeit, was den Prozess der Rechnungsbearbeitung in der Buchhaltungssoftware vereinfacht und verkürzt.
Rechnungen der IHK zu Leipzig können Sie als E-Rechnung erhalten. Zunächst jedoch im E-Mail- und ZUGFeRD-Format.
Möchten Sie Rechnungen in elektronischer Form erhalten, erteilen Sie uns bitte über das Webformular Ihre Zustimmung zum elektronischen Rechnungsversand.