Was macht die IHK-Vollversammlung?
YouTube Channel
"Parlament der Unternehmer" bestimmt Richtlinien der IHK-Arbeit
In der IHK-Vollversammlung, dem "Unternehmerparlament" bzw. dem "höchsten Organ der IHK", praktizieren die demokratisch gewählten Vertreter der regionalen Wirtschaft Selbstverwaltung, indem sie die Richtlinien der IHK-Arbeit festlegen.
Nach § 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern ist die Vollversammlung das oberste Organ der IHK, das demokratisch gewählt ist und seine Legitimation auf die IHK-Zugehörigen zurückführt.
Die Aufgaben der Vollversammlung, die speziell für die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig im § 5 der Satzung geregelt sind, werden durch vier wesentliche Inhalte bestimmt:
- 1. Richtlinien der IHK-Arbeit
- 2. Satzungshoheit
- 3. Finanzhoheit
- 4. Personalhoheit über die Organe der IHK
Die Vollversammlung beschließt über alle Fragen, die für die IHK-zugehörige gewerbliche Wirtschaft und die Arbeit der IHK zu Leipzig von grundsätzlicher Bedeutung sind. Dies erfolgt ausschließlich vor dem Hintergrund der gesetzlichen Aufgaben der IHK, das Gesamtinteresse der zugehörigen Gewerbetreibenden des Bezirkes wahrzunehmen, für die Förderung der Wirtschaft zu wirken und dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Vollversammlung gehört die Verabschiedung des Satzungsrechts, das die innere Ordnung der IHK regelt. Dazu gehören die Satzung sowie die Wahl-, Beitrags-, Sonderbeitrags- und Gebührenordnung. Diese Statuten bedürfen zudem der Genehmigung durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.
Der Vollversammlung sind weiterhin die Feststellung des Wirtschaftsplans sowie die Festsetzung der Beitragshöhe und der Beitragsstaffelungen vorbehalten. Die IHK-Zugehörigen entscheiden demzufolge durch ihre gewählten Vertreter über die Höhe der von ihnen selbst zu zahlenden Beiträge. Zudem bestimmt das Gremium über die Richtlinien der Wirtschaftsführung, wählt die ehrenamtlichen Rechnungsprüfer und nimmt die Entlastung des Präsidiums und des Hauptgeschäftsführers vor.
Zu den Vorbehaltsaufgaben tritt schließlich noch die Organbestellung hinzu. Demnach ist allein die Vollversammlung für die Wahl des Präsidenten und der bis zu acht Vizepräsidenten sowie für die Bestellung des Hauptgeschäftsführers zuständig.
Außerdem entscheidet das höchste Organ über die Errichtung von Fachausschüssen, die bei der Behandlung besonderer Angelegenheiten und bestimmter Aufgabenbereiche unterstützend wirken. Über die ordnungsgemäße Abwicklung der Wahl der Vollversammlung wacht der Wahlausschuss, der aus vier Vollversammlungsmitgliedern und einem Mitglied der Geschäftsführung der IHK zu Leipzig besteht. Der Wahlausschuss ist unter anderem für die Aufstellung der Wählerlisten, die Prüfung der Wahlvorschläge und der Wahlberechtigung zuständig. Unter seiner Aufsicht findet zudem die Stimmenauszählung statt. Wie dieses Beispiel zeigt, ist die ehrenamtliche Tätigkeit der Ausschussmitglieder zugleich ein wesentlicher Bestandteil der praktizierten Selbstverwaltung der gewerblichen Wirtschaft.
Wahlbeauftragter der IHK zu Leipzig

Geschäftsführer Dienstleistungen | Stellvertretender Hauptgeschäftsführer
Mario Bauer
mario.bauer@ | |
Telefon | 0341 1267-1112 |
Fax | 0341 1267-1150 |