Hinweise zur Sachkundeprüfung Versicherungsfachmann/-frauSeite drucken

Wichtige Hinweise zur Sachkundeprüfung

Geprüfter Versicherungsfachmann/-frau IHK

Sehr geehrte Prüfungsteilnehmerin, sehr geehrter Prüfungsteilnehmer,

dieses Informationsblatt erläutert Ihnen die Prüfung zum/zur Geprüften Versicherungsfachmann/-frau IHK. Es soll Ihnen helfen, sich auf Ihre Prüfung einzustellen und dazu beitragen, dass Sie sich sicher fühlen, weil Sie wissen, was Sie erwartet.

 

Was geprüft wird ...

Inhalte und Anforderungen der Prüfung ergeben sich aus der Anlage 1 zur Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV). In seiner Begründung zum Verordnungsentwurf hat der Verordnungsgeber darauf hingewiesen, dass es für die Ausbildung hilfreich sein wird, das vom Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e. V. herausgegebene Ausbildungsprogramm heranzuziehen, um so weiterreichende Informationen zu den Lernzielen und Lerninhalten zu erhalten.

Der schriftliche Prüfungsteil findet EDV-gestützt am Bildschirm statt. Alle Prüfungsteilnehmer müssen die gleichen Aufgaben lösen. Sie werden feststellen, dass die Prüfungsaufgaben sich auf Fragen und Probleme beziehen, wie sie in der Praxis des Außendienstes vorkommen.

Da sich die Aufgaben bei jeder Prüfung ändern, bringt es wenig, wenn Sie einzelne Aufgabenlösungen „pauken“. Für die Prüfungsvorbereitung ist es wichtig, evtl. vorhandene Lücken aufzuspüren und durch ergänzendes Lernen zu schließen.

Für den praktischen Prüfungsteil haben Sie bei der Anmeldung zur Prüfung den Wahlbereich

  • „Vorsorge“ (Private Vorsorge durch Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung) oder
  • „Sach-/Vermögensversicherung“ (Haftpflicht-, Kraftfahrt-, Hausrat-, Wohngebäude- und Rechtsschutzversicherung) angegeben.

Im praktischen Prüfungsteil werden Praxisfälle behandelt. Dazu erhalten Sie von Ihrem Prüfungsausschuss eine Fallvorgabe, zu der Sie im Rollenspiel mit Ihrem „Kunden“ ein Gespräch führen. Sie sollen dabei Ihre Verkaufs- und Beratungsunterlagen benutzen. Die vorgegebene Prüfungszeit (20 Minuten) führt dazu, dass in der Regel ein Ausschnitt aus einem Beratungsgespräch ablaufen wird.

 

Wie die Prüfung abläuft ...

Im schriftlichen Prüfungsteil finden Sie am Prüfungsplatz einen eingeschalteten Computer vor, der einen Begrüßungsbildschirm zeigt. Nach Aufforderung durch die Prüfungsaufsicht gelangen Sie in die Anmeldemaske. Dort melden Sie sich zur Prüfung an. Hierzu benötigen Sie unbedingt Ihre Prüfungs-Nr. und Ihren persönlichen Freischaltcode. Beides finden Sie in Ihrer Einladung zur Prüfung. Bitte bringen Sie die Einladung deshalb unbedingt zur Prüfung mit!

Anschließend können Sie sich auf speziellen Informationsseiten mit der Bedienung des Prüfungsprogrammes vertraut machen. Hierfür haben Sie 10 Minuten Zeit, die nicht auf die Prüfungszeit angerechnet wird.

Der schriftliche Prüfungsteil Versicherungsfachmann/-frau IHK findet in 2 Teilen statt und hat die folgende Einteilung:

Teil I (90 Minuten)Teil II (70 Minuten)

Sachgebiet A

  • Private Vorsorge durch Lebens-, Renten-, Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung und Pensionskasse durch Entgeltumwandlung)

Sachgebiet D

  • Verbundene Gebäudeversicherung
  • Verbundene Hausratversicherung
Sachgebiet B
  • Unfallversicherung
  • Krankenversicherung/Pflegeversicherung
Sachgebiet E
  • Haftpflichtversicherung
  • Kraftfahrtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
Sachgebiet CRechtliche Grundlagen für die Versicherungsvermittlung  

Pause (20 Minuten)

Der schriftliche Prüfungsteil Versicherungsfachmann/-frau IHK dauert insgesamt 160 Minuten.

Der praktische Prüfungsteil wird in der Regel am Tag nach dem schriftlichen Prüfungsteil durchgeführt. Falls Sie dabei ein netzunabhängiges Notebook als Hilfsmittel einsetzen wollen, weisen Sie bitte darauf hin, wenn Sie Ihre Fallvorgabe entgegennehmen. Beachten Sie, dass die Qualität Ihrer Beratung und nicht die Qualität Ihrer Beratungssoftware bewertet wird.

Eine zeitliche Verschiebung oder ein Neueinstieg in ein bereits begonnenes Prüfungsgespräch wegen technischer Schwierigkeiten ist nicht möglich.

 

Wie das Ergebnis festgestellt und mitgeteilt wird ...

Die einzelnen Prüfungsteile werden mit Punkten bewertet:

  • Im schriftlichen Prüfungsteil können Sie insgesamt 118 Punkte erreichen.
  • Der praktische Prüfungsteil wird mit maximal 100 Punkten bewertet.

Sie bestehen die Prüfung, wenn Sie in beiden Prüfungsteilen die folgenden Mindestleistungen erbringen:

  • Im schriftlichen Prüfungsteil in vier Bereichen jeweils mindestens 50 % der erreichbaren Punkte und in dem weiteren Bereich mindestens 30 % der erreichbaren Punkte.
  • Im praktischen Prüfungsteil mindestens die Hälfte der möglichen Punkte.

Sie erhalten nach Abschluss des schriftlichen Prüfungsteils eine Mitteilung über Ihr vorläufiges Prüfungsergebnis. Bitte bringen Sie diese Mitteilung zu Ihrem praktischen Prüfungsteil mit.

 

Was Sie sonst noch wissen sollten ...

Für das im praktischen Prüfungsteil vorgesehene Gespräch sollten Sie geeignete Verkaufs- und Beratungsunterlagen mitbringen.

Wie auch bei anderen Prüfungen:

  • liegt der Prüfung eine verbindliche Satzung zugrunde, die Sie jederzeit einsehen können.
  • müssen Sie bei der Prüfung selbstständig arbeiten.
  • können Sie nach Prüfungsbeginn nur aus einem wichtigen Grund zurücktreten, der von der IHK anerkannt werden muss; dann gilt die Prüfung als nicht abgelegt, im anderen Fall als nicht bestanden.
  • wird zu Prüfungsbeginn die Legitimation geprüft. Bringen Sie deshalb bitte zum Prüfungstermin das Einladungsschreiben und Ihren Personalausweis/Reisepass mit und halten Sie diese Unterlagen zum Prüfungsbeginn bereit.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Ihre Industrie- und Handelskammer

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Tilo Schermuck gerne weiter.

T: +49 341 1267-1367
M: +49 151 1267-1363
F: +49 341 1267-1426
E: tilo.schermuck@leipzig.ihk.de

Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus