Hilfen für Unternehmen
Bund, Land und Kommunen haben verschiedene Soforthilfe-Programme auf den Weg gebracht, Steuererleichterungen beschlossen und die Konditionen bestehender Fördermöglichkeiten verbessert. Wir geben einen Überblick, welche Hilfsangebote betroffene Unternehmen jetzt nutzen können.
Finanzielle Hilfen
Folgende Sofortprogramme richten sich an Unternehmen, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie mit unverschuldeten Umsatzrückgängen oder Liquiditätsengpässen konfrontiert sind.
- Überbrückungshilfe und Neustarthilfe
- Corona-Hilfe - Rückzahlung
Ausführliche Informationen zu den Überbrückungshilfen und Neustarthilfen finden Sie auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Übersicht der Förderzeiträume
Zeitraum | Programm | Antragsfrist | Endabrechnungsfrist |
2022 Januar - Juni | Überbrückungshilfe IV Neustarthilfe | abgelaufen | 30.06.2023 |
2021 Juli - Dezember | Überbrückungshilfe III Plus Neustarthilfe Plus | abgelaufen | 30.06.2023 |
Januar - Juni | Neustarthilfe | abgelaufen | 31.12.2021 31.12.2022 für prüfende Dritte |
November 2020 - Juni 2021 | Überbrückungshilfe III | abgelaufen | 31.12.2022 |
2020 November - Dezember | November-/Dezemberhilfe | abgelaufen | 31.12.2022 |
September - Dezember | Überbrückungshilfe II | abgelaufen | 31.12.2022 |
Juni - August | Überbrückungshilfe I | abelaufen | 31.12.2022 |
Unternehmen und Selbstständige, die im Frühjahr 2020 das Soforthilfe-Programm des Bundes in Anspruch genommen und die den gewährten Zuschuss nicht oder nicht in voller Höhe benötigt haben, sind zu einer Rückzahlung verpflichtet.
Zur Ermittlung, wie hoch ein eventueller Rückzahlungsbetrag (Überkompensation) ist, kann eine Berechnungshilfe der Sächsischen Aufbaubank (SAB) genutzt werden.
Sollten Gelder zurückzuzahlen sein, können Sie sich auch direkt an die SAB wenden (Telefon 0351 4910-1100, E-Mail corona-aktionnoSpam@sab.sachsen.de).
Weitere Förderprogramme
Neben den Corona-Soforthilfeprogrammen von Bund, Land und Kommunen gibt es eine Reihe bereits bestehender Förderprogramme, die im Zuge der Corona-Pandemie zum Teil erweitert wurden (bspw. das Programm "go digital").
- Liquidität
- Beratung
- Einrichtung von Homeoffice-Plätzen
- Stadt Leipzig: Erlass von Sondernutzungsgebühren
Liquiditätshilfedarlehen
Das Liquiditätshilfedarlehen der Sächsischen Aufbaubank fördert Forderungsausfälle und verzögerte Forderungen, zusätzlichen bzw. erhöhten Betriebsmittelbedarf zum Zweck der Umsatzausweitung und Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur von Unternehmen. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank an die SAB.
Programm zur Rettung und Umstrukturierung von kleinen und mittleren Unternehmen in Schwierigkeiten
Vorübergehende Stützung der Liquidität, in der Regel bis zur Erstellung eines Umstrukturierungskonzeptes (Rettungsbeihilfe) oder Finanzierung von Maßnahmen zur leistungswirtschaftlichen und finanziellen Umstrukturierung des Unternehmens (Umstrukturierungsbeihilfe).
Förderung unternehmerischen Know-hows
Im Programmmodul "Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten" wird ein Zuschuss in Höhe von 90 % (max. 2.700 Euro) der in Rechnung gestellten Beratungskosten gewährt. Das Modul für Corona betroffene Unternehmen und Freiberufler kann nicht mehr beantragt werden, da die Mittel ausgeschöpft sind.
Beratungszentrum Konsolidierung
Das Beratungszentrum Konsolidierung (BZK) der Sächsischen Aufbaubank berät bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Unternehmen, unabhängig von der Größe oder Branche. Unternehmen werden bei der Erstellung von Unternehmenskonzepten für den Weg aus der Krise durch Analyse der wirtschaftlichen Lage und bei der Erabeitung von Lösungsstrategien unterstützt. Dabei übernimmt das BZK auch die Moderation und Vermittlung, unter anderem bei Diskrepanz zwischen Unternehmen und Gläubigern oder mit Fördermittelgebern.
Das bestehende Förderprogramm "go-digital" wurde im Modul "Digitalisierte Geschäftsprozesse" um die Einrichtung von Homeoffice-Plätzen erweitert. Entsprechende IT-Dienstleistungen insbesondere für den Aufbau und die Einrichtung der notwendigen Hardware sowie Software können bezuschusst werden. Kosten für Hard- und Software sind nicht umfasst. In diesem Fall ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vor Erhalt des Zuwendungsbescheids möglich.
Wichtig: In diesem Fördermittelprogramm können Unternehmen nur mit autorisierten Dienstleistern arbeiten. Hier autorisierte Unternehmen finden
Um Gewerbetreibende zu unterstützen, die aufgrund der Coronakrise erhebliche finanzielle Einbußen haben, erlässt die Stadt Leipzig in bestimmten Fällen die Sondernutzungsgebühren und Verwaltungskosten für das laufende Jahr. Dies gilt auch rückwirkend für bereits erhobene und gezahlte Gebühren in diesem Bereich, diese werden zurückerstattet. Einige Sondernutzungen, beispielsweise im Zusammenhang mit Baustellen, sind jedoch von der Neuregelung nicht betroffen.
Die Antragstellung bei den zuständigen Ämtern ist auch weiterhin nötig, jedoch entfallen in diesem Jahr hierfür die entsprechenden Gebühren und Verwaltungskosten.
Notfallplanung
Angesichts der aktuellen Lage bekommt das Thema Notfallplanung eine neue Bedeutung. Die kompakte und praxisorientierte Notfallbroschüre als Übersicht unterstützt die unabdingbare Vorbereitung auf einen unternehmerischen Notfall. Die aktuelle Pandemiesituation ist dabei lediglich der Anlass, denn ein Notfall kann jeden und jede in allen Lebenslagen treffen. Insofern haben die Empfehlungen allgemeine Gültigkeit.
zur Notfallbroschüre
Ansprechpartner
Branchenberatung Industrie | Bau | Landwirtschaft
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Telefon | 0341 1267-1305 |
Fax | 0341 1267-1420 |
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