Sächsische IHKs lehnen Anspruch auf Bildungsurlaub ab
Einschätzung zum Gesetzentwurf über den Anspruch auf Bildungsfreistellung im Freistaat Sachsen nach dem Volksantrag „5 Tage Bildungszeit für Sachsen“.
Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der sächsischen Industrie- und Handelskammern spricht sich explizit gegen die Einführung eines gesetzlichen Bildungsurlaubs aus. In der aktuell angespannten konjunkturellen Situation sind vielmehr betriebliche Entlastungen oder ein Belastungsmoratorium angezeigt. Die Kammern verweisen in dem Kontext auch auf den Koalitionsvertrag der Regierungsparteien, der ein Bürokratie-Moratorium insbesondere hinsichtlich eines Bildungsfreistellungsanspruchs bis 2027 definiert (Vgl. KoaV S. 16).
Die Bedeutung kontinuierlicher Weiterbildung ist in einer Zeit rasant fortschreitender technologischer Entwicklung unbestritten. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Bildungsfreistellung ohne zwingenden Bezug zu betrieblichen Themen ist jedoch nicht der richtige Weg. Ein solcher Rechtsanspruch stellt nicht nur einen weiteren Eingriff in die unternehmerische Freiheit dar, sondern zieht Bürokratieaufwuchs und Kostenzuwachs nach sich.
Der Nutzen eines solchen Gesetzes ist im Gegenzug nicht belegt: Letztlich nutzen bundesweit gerade einmal 2 bis 3 % der Anspruchsberechtigten diese Möglichkeit.