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Unternehmen | 09.12.2024

Rückmeldeverfahren für Corona Soforthilfe-Zuschuss Bund 2020

Die Corona-Pandemie stellte Unternehmen vor enorme Herausforderungen, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sowie Solo-Selbstständige.

Um Insolvenzen zu vermeiden, wurden von Bund und Ländern verschiedene Hilfsprogramme eingeführt, darunter die Corona-Soforthilfen, die unbürokratisch finanzielle Unterstützung zur Deckung laufender Betriebskosten bieten sollten. Voraussetzung für den Erhalt dieser Hilfen war ein existenzbedrohender Liquiditätsengpass.

Um die verantwortungsvolle Verwendung öffentlicher Mittel sicherzustellen, fordert der Bund die Bundesländer auf, den Bedarf der Unterstützung durch ein Rückmeldeverfahren zu überprüfen.
Die Sächsische Aufbaubank (SAB) wurde mit der Durchführung des Verfahrens für Sachsen beauftragt und stellt ein Berechnungsinstrument zur Ermittlung des tatsächlichen Zuwendungsbetrags zur Verfügung.

Informationen zum Ablauf sowie häufige Fragen und Antworten zum Rückmeldeverfahren finden Sie hier.

Schritt 1: Aufforderung zur Rückmeldung durch die Sächsische Aufbaubank

Schritt 2: Anmeldung im Förderportal der Sächsischen Aufbaubank

Schritt 3: Ausfüllen der Berechnungshilfe und sonstige Angaben im Förderportal

Schritt 4: Einreichen der Rückmeldung über das Förderportal

Schritt 5: Versand der Schlussbescheide (bei Rückforderungen durch die SAB)

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Peggy Hutschenreuter gerne weiter.

T: +49 341 1267-1406
M: +49 151 15999456
F: +49 341 1267-1420
E: peggy.hutschenreuter@leipzig.ihk.de

Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus