Rückmeldeverfahren für Corona Soforthilfe-Zuschuss Bund 2020
Die Corona-Pandemie stellte Unternehmen vor enorme Herausforderungen, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sowie Solo-Selbstständige.
Um Insolvenzen zu vermeiden, wurden von Bund und Ländern verschiedene Hilfsprogramme eingeführt, darunter die Corona-Soforthilfen, die unbürokratisch finanzielle Unterstützung zur Deckung laufender Betriebskosten bieten sollten. Voraussetzung für den Erhalt dieser Hilfen war ein existenzbedrohender Liquiditätsengpass.
Um die verantwortungsvolle Verwendung öffentlicher Mittel sicherzustellen, fordert der Bund die Bundesländer auf, den Bedarf der Unterstützung durch ein Rückmeldeverfahren zu überprüfen.
Die Sächsische Aufbaubank (SAB) wurde mit der Durchführung des Verfahrens für Sachsen beauftragt und stellt ein Berechnungsinstrument zur Ermittlung des tatsächlichen Zuwendungsbetrags zur Verfügung.
Informationen zum Ablauf sowie häufige Fragen und Antworten zum Rückmeldeverfahren finden Sie hier.
Schritt 1: Aufforderung zur Rückmeldung durch die Sächsische Aufbaubank Schritt 2: Anmeldung im Förderportal der Sächsischen Aufbaubank Schritt 3: Ausfüllen der Berechnungshilfe und sonstige Angaben im Förderportal Schritt 4: Einreichen der Rückmeldung über das Förderportal Schritt 5: Versand der Schlussbescheide (bei Rückforderungen durch die SAB) |