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Recht & Steuern | 02.11.2023

Frau M.Sc. Caroline Vollers als Sachverständige gemäß § 18 BBodSchG bestellt

Zum 3. November 2023 wird Frau M.Sc. Caroline Vollers als Sachverständige gemäß § 18 BBodSchG für die Sachgebiete Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden - Gewässer und Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden - Mensch bestellt.

Die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig ist für die Anerkennung von Sachverständigen nach § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) vom 17. März 1998 in Verbindung mit der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Sachverständige nach § 18 BBodSchG (SächsSachVO) vom 16. Dezember 2002, zuletzt geändert am 25. Juni 2019, zuständig.

Das Anerkennungsverfahren wurde auf Grundlage des § 3 Abs. 2 SächsSachVO ordnungsgemäß vor dem Fachgremium der IHK Dresden durchgeführt.

Die Sachkunde, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung (Sachverständigeneigenschaft) konnte nach den Vorschriften der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Sachverständige nach § 18 BBodSchG (SächsSachVO) für die Sachgebiete „Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Gewässer“ und „Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Mensch“ anerkannt werden.

Die Sachverständige, Frau M.Sc. Caroline Vollers ist ab sofort im bundesweiten Sachverständigenverzeichnis unter svv.ihk.de auffindbar.

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