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Unternehmen | 10.07.2026

EU-USA-Abkommen

Zollpräferenzen bei der Einfuhr von Waren aus den USA

Seit dem 1. Juli 2026 gilt: Waren mit US-Ursprung gewährt die EU einseitig Zollvorteile. Rechtliche Grundlage ist die Verordnung (EU) 2026/1455 vom 25.06.2026.

Die deutsche Zollverwaltung informiert in Ihrer Fachmeldung vom 1. Juli 2026  und in der ATLAS-Info 0973/2026 zu den erforderlichen Angaben und den Codierungen in der Zollanmeldung. Informationen finden Sie auch im Präferenzportal des Zolls Warenursprung und Präferenzen (WuP online) sowie in der EU-Datenbank Access2Markets.

Bitte beachten Sie, dass die Präferenz bereits bei der Einfuhrerklärung beantragt werden muss.

Die EU-Verordnung ist bis zum 31. Dezember 2029 befristet. Sie enthält Schutzklauseln und regelt auch, in welchen Fällen die Zollvorteile für US-Produkte aufgehoben werden.

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Bei Fragen hilft Ihnen Nadine Thieme gerne weiter.

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