EU-USA-Abkommen
Zollpräferenzen bei der Einfuhr von Waren aus den USA
Seit dem 1. Juli 2026 gilt: Waren mit US-Ursprung gewährt die EU einseitig Zollvorteile. Rechtliche Grundlage ist die Verordnung (EU) 2026/1455 vom 25.06.2026.
Die deutsche Zollverwaltung informiert in Ihrer Fachmeldung vom 1. Juli 2026 und in der ATLAS-Info 0973/2026 zu den erforderlichen Angaben und den Codierungen in der Zollanmeldung. Informationen finden Sie auch im Präferenzportal des Zolls Warenursprung und Präferenzen (WuP online) sowie in der EU-Datenbank Access2Markets.
Bitte beachten Sie, dass die Präferenz bereits bei der Einfuhrerklärung beantragt werden muss.
Die EU-Verordnung ist bis zum 31. Dezember 2029 befristet. Sie enthält Schutzklauseln und regelt auch, in welchen Fällen die Zollvorteile für US-Produkte aufgehoben werden.
Bei Fragen hilft Ihnen Nadine Thieme gerne weiter.
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