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Unternehmen | 02.06.2023

Beschäftigung von Geflüchteten: Infopapier zum Chancen-Aufenthaltsrecht

Vor rund fünf Monaten ist das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts in Kraft getreten. Damit wird gut integrierten Geduldeten, die sich seit längerer Zeit in Deutschland aufhalten, die Möglichkeit gegeben, die Voraussetzungen für eine rechtssichere Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen.

Im Unternehmensalltag sind die Auswirkungen des Mangels an qualifizierten Fach- und Arbeitskräften täglich zu spüren. Angesicht des hohen Bedarfs in den Betrieben ist es dringend notwendig, alle Potenziale zu identifizieren und zu aktivieren. Eine Gesamtstrategie zur Fachkräftesicherung enthält viele Stellschrauben, an denen gedreht werden muss. Eine davon ist die nachhaltige Integration der Geflüchteten, die in den letzten acht Jahren nach Deutschland gekommen sind.

Als IHK-Organisation setzen wir uns seit 2016 dafür ein, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Integration in Ausbildung und Beschäftigung zu verbessern und Rechtssicherheit für die Unternehmen bei der Einstellung von Menschen mit Fluchthintergrund zu schaffen. Die aktuelle Koalition hat im letzten Jahr eine gesetzliche Neuerung auf den Weg gebracht, die gut integrierten Geflüchteten, die schon mehrere Jahre ohne gesicherten Status in Deutschland leben, eine Perspektive bietet, rechtssicher im Land zu bleiben: das Chancen-Aufenthaltsrecht. Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten Geduldete bei Erfüllung folgender Voraussetzungen eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis: (1) Aufenthaltsdauer von mindestens fünf Jahren zum Stichtag 31. Oktober 2022, (2) keine Vorstrafen mit 50 Tagessätzen (bzw. 90 Tagessätzen bei ausländerrechtlichen Straftaten), (3) keine vorsätzliche und wiederholte Identitätstäuschung und (4) Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Die Zeit in der Chancen-Aufenthaltserlaubnis soll es ihnen ermöglichen, die Kriterien für die Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration (§ 25b AufenthG) oder für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende (§ 25a AufenthG) zu erfüllen.

Sie beschäftigen derzeit Geflüchtete, die sich in einer Duldung befinden? Sie sind sich unsicher, ob die Beantragung des Chancen-Aufenthaltsrechts für Ihre Mitarbeitenden oder Auszubildenden mit Fluchthintergrund infrage kommt? Sie wollen mehr über die Möglichkeiten des Chancen-Aufenthaltsrechts erfahren? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Anbei finden Sie nähere Informationen zu den neuen gesetzlichen Regelungen. Die Infografiken wurden vom NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge entwickelt. Das NETZWERK unterstützt Betriebe aller Größen, Branchen und Regionen, die geflüchtete Menschen beschäftigen oder sich ehrenamtlich engagieren wollen, und bietet Informationen und die Möglichkeit zum Austausch an. 

Infopapier zum Chancen-Aufenthaltsrecht

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Christopher Donner gerne weiter.

T: +49 341 1267-1322
F: +49 341 1267-1422
E: christopher.donner@leipzig.ihk.de

Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus