E-Rechnung und E-Rechnungspflicht

Rechnungsverarbeitung mit strukturierten Formaten.

Erfahren Sie mehr über:

  • die Vorteile der E-Rechnung für Sender und Empfänger
  • den Prozess des E-Invoicings und die häufigsten Fehlerquellen
  • die technologischen Voraussetzungen
  • weitere Formate (z. B. hybrid) und
  • Ihr Optimierungspotential

Am 01.01.2025 entfällt der Vorrang der Papierrechnung. Der Standard zum Rechnungsaustausch im B2B ist ab dann die E-Rechnung als maschinenlesbarer XML-Datensatz. Für einen begrenzten Zeitraum sind auch noch andere Formate (z. B. Papier, E-Mail, PDF) zulässig – wenn der Empfänger zustimmt.

Die E-Rechnungspflicht ist ein Bestandteil des Wachstumschancengesetzes. Diese wurde am 17.11.2023 vom Deutschen Bundestag beschlossen und es muss nur noch der Bundesrat zustimmen.

Erfahren Sie in unserer Informationsreihe, wie der aktuelle Status quo bei der Einführung einer umfassenden E-Rechnungspflicht ist, wie weit Ihre Branche darauf bereits eingestellt ist und wo noch Handlungsbedarf besteht.

Wir sprechen mit Ihnen über den aktuellen Stand in Deutschland und Europa und darüber hinaus, was das konkret für Ihr Unternehmen bedeutet.

Als Referenten führen Sie Richard Luckow und Christoph Muus von der xSuite Group durch dieses Themengebiet. 

Wir freuen uns auf Sie!

Termine:

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen rund um die Teilnahme hilft Ihnen Yvonne Kuhnt gerne weiter.

T: +49 341 1267-1475
F: +49 341 1267-1126
E: yvonne.kuhnt@leipzig.ihk.de