Durch die neue Verordnung über die Produktsicherheit 2023/988 (General Product Safety Regulation-GPSR) werden zum 13. Dezember 2024 neue Regelungen für den Vertrieb von Verbraucherprodukten im Unionsmarkt aufgestellt.
Mit dieser wird die EU-Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit abgelöst und es tritt die neue Verordnung unmittelbar in jedem EU-Mitgliedsstaat in Kraft.
Das bedeutet nun für Unternehmen - Endspurt und vielleicht die erforderlichen Strukturen und Ressourcen nochmals zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Welche wesentlichen Änderungen die neue Verordnung mit sich bringt, welche Funktionen/Rolle die Marktüberwachung hat und welche möglichen Lösungen/ Handlungsoptionen es für die Unternehmen gibt, sollen in der Gemeinschaftsveranstaltung der drei sächsischen IHKs aufgezeigt und diskutiert werden.
Programm
14:00 - 14:05 Uhr | Begrüßung |
14:05 - 14:40 Uhr | Neue Pflichten für Wirtschaftsakteure gemäß der Verordnung über die Produktsicherheit 2023/988 Herr S. Ungerer – Franßen & Nusser Rechtsanwälte PartGmbB - Wie ist der Anwendungsbereich der EU- Produktsicherheitsverordnung definiert? - Welche Neuerungen sind in der Verordnung enthalten (im Vergleich zur alten RL?)? |
14:40 - 15:15 Uhr | Wissenswertes zur Marktüberwachung Frau L. Winkler – LANDESDIREKTION SACHSEN, Referat 56 | Technischer Verbraucherschutz - Wie funktioniert die Marktüberwachung? - Was habe ich als Wirtschaftsakteur zu beachten? |
15:15 - 15:30 Uhr | Beispiele und Lösungsvorschläge für die Unternehmen (Akteure, die hier Hilfestellungen benötigen, senden uns bitte vorab Ihr Anliegen) |
Termine:
Bei Fragen rund um die Teilnahme hilft Ihnen Daniela Kulik gerne weiter.
T:
+49 341 1267-1328
M:
+49 151 12671156
F: +49 341 1267-1422
E: daniela.kuliknoSpam@leipzig.ihk.de