„Die NEUE EU-Produktsicherheitsverordnung – das A und O für den Markteintritt“

Durch die neue Verordnung über die Produktsicherheit 2023/988 (General Product Safety Regulation-GPSR) werden zum 13. Dezember 2024 neue Regelungen für den Vertrieb von Verbraucherprodukten im Unionsmarkt aufgestellt.

Mit dieser wird die EU-Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit abgelöst und es tritt die neue Verordnung unmittelbar in jedem EU-Mitgliedsstaat in Kraft.

Das bedeutet nun für Unternehmen - Endspurt und vielleicht die erforderlichen Strukturen und Ressourcen nochmals zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Welche wesentlichen Änderungen die neue Verordnung mit sich bringt, welche Funktionen/Rolle die Marktüberwachung hat und welche möglichen Lösungen/ Handlungsoptionen es für die Unternehmen gibt, sollen in der Gemeinschaftsveranstaltung der drei sächsischen IHKs aufgezeigt und diskutiert werden.

Programm

14:00 - 14:05 Uhr

Begrüßung 

14:05 - 14:40 Uhr

Neue Pflichten für Wirtschaftsakteure gemäß der Verordnung über die Produktsicherheit 2023/988

Herr S. Ungerer – Franßen & Nusser Rechtsanwälte PartGmbB

- Wie ist der Anwendungsbereich der EU- Produktsicherheitsverordnung  definiert?

- Welche Neuerungen sind in der Verordnung enthalten (im Vergleich zur  alten RL?)?

14:40 - 15:15 Uhr

Wissenswertes zur Marktüberwachung

Frau L. Winkler – LANDESDIREKTION SACHSEN, Referat 56 | Technischer Verbraucherschutz

- Wie funktioniert die Marktüberwachung? 

- Was habe ich als Wirtschaftsakteur zu beachten?

15:15 - 15:30 Uhr

Beispiele und Lösungsvorschläge für die Unternehmen

(Akteure, die hier Hilfestellungen benötigen, senden uns bitte vorab Ihr Anliegen)

                       

Termine:

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen rund um die Teilnahme hilft Ihnen Daniela Kulik gerne weiter.

T: +49 341 1267-1328
M: +49 151 12671156
F: +49 341 1267-1422
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