Tiefbaufacharbeiter/-in - ab 01.08.2026

Der Beruf Tiefbaufacharbeiter wurde im Rahmen der Neuordnung der Bauberufe 2025 erneuert und gilt ab dem 01.08.2026. Es ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Der Beruf wird in der Bauindustrie  in folgenden Schwerpunkten ausgebildet:

  •  Brunnen- und Spezialtiefbauarbeiten 
  •  Gleisbauarbeiten
  •  Kanalbauarbeiten für Infrastrukturtechnik
  •  Leitungsbauarbeiten für Infrastrukturtechnik
  •  Straßenbauarbeiten

Bei der Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.

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