F_04_05_02 | Geschäftsfeld AUS- UND WEITERBILDUNG

Verpflichtungserklärung

zur Verschwiegenheit und zum Datenschutz für Prüfer

F_04_05_02 | Verpflichtungserklärung

Hiermit verpflichte ich mich, im Rahmen meiner ehrenamtlichen Tätigkeit als ehrenamtlicher Prüfer / ehrenamtliche Prüfungsaufsicht für die IHK zu Leipzig über sämtliche Prüfungsvorgänge - d.h. insbesondere Prüfungsaufgaben, Lösungshinweise, Leistungen von Prüfungsteilnehmern, Bewertungen, Prüfungsergebnisse – Stillschweigen zu bewahren. Es ist mir nicht gestattet, Prüfungsvorgänge an Dritte weiterzugeben oder Dritten in anderer Form zugänglich zu machen oder zu verbreiten. Ich verpflichte mich, Prüfungsvorgänge mittels sicherer Aufbewahrung bzw. bei elektronischer Bearbeitung mittels geeigneter Sicherungsmechanismen vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Sollten Prüfungsvorgänge gleichwohl Dritten zur Kenntnis gelangen, werde ich die IHK hierüber unverzüglich informieren.

Nachstehender § 6 der IHK-Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen sowie der IHK-Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen ist mir bekannt und wird von mir umfassend beachtet:

§ 6 Verschwiegenheit
Unbeschadet bestehender Informationspflichten, insbesondere gegenüber dem Berufsbildungsausschuss, haben die Mitglieder des Prüfungsausschusses und sonstige mit der Prüfung befassten Personen über alle Prüfungsvorgänge Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren.

Des Weiteren wurde ich darauf hingewiesen, dass ich als Prüfer/ehrenamtliche Aufsicht zur Einhaltung der Vertraulichkeit gemäß dem für die IHK, bei der ich als ehrenamtlicher Prüfer tätig bin, einschlägigen Landesdatenschutzgesetz verpflichtet bin. Es ist mir entsprechend nicht gestattet, mir überlassene oder in sonstiger Weise bekannt gewordene personenbezogene Daten von Prüfungsteilnehmern zu einem anderen Zweck zu verarbeiten oder zu nutzen, als dies für meine Tätigkeit als ehrenamtlicher Prüfer erforderlich ist. Ich verpflichte mich, auch personenbezogene Daten von Prüfungsteilnehmern mittels sicherer Aufbewahrung bzw. bei elektronischer Bearbeitung mittels geeigneter Sicherungsmechanismen vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Sollten solche Daten gleichwohl Dritten zur Kenntnis gelangen, werde ich die IHK hierüber unverzüglich informieren.

Nach Abschluss der Bearbeitung der Prüfungsvorgänge habe ich diese ohne Ausnahme vollständig an die IHK zurückzugeben, selbstgefertigte Notizen sind zu vernichten bzw. zu löschen. Eine Aufbewahrung über diesen Zeitpunkt hinaus ist ausgeschlossen.

Mir ist bewusst, dass meine Verpflichtung zur Verschwiegenheit wie auch meine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit auch nach Beendigung meiner Prüfertätigkeit fortbestehen.

Mir ist außerdem bekannt, dass eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht, ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen und jede sonstige rechtswidrige Ausnutzung meiner Position als Prüfungsausschussmitglied nicht nur zum Ausschluss von der Mitwirkung in Prüfungsausschüssen führt, sondern auch weitere rechtliche Konsequenzen haben kann. In Betracht kommen vor allem zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung, namentlich bei vorsätzlicher Zuwiderhandlung aber auch eine strafrechtliche Ahndung.

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Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus